TOU TALENT POOL

AGB

AGB

*** Nutzungsbedingungen Talent Pool GLUU UG (haftungsbeschränkt) - (Stand 1.9.2024) ***


1. GELTUNGSBEREICH  

1.1. Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend Terms Of Use) gelten in der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung für die Nutzungen des von GLUU UG (haftungsbeschränkt) - nachfolgend GLUU - angebotenen Talent Pools und der damit verbundenen Dienste. Soweit die Parteien keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen haben, gelten ausschließlich diese Terms Of Use. Abweichende Bedingungen erkennt GLUU nicht an, es sei denn, GLUU hat ihrer Geltung ausdrücklich, schriftlich zugestimmt. 


2. LEISTUNGSGEGENSTAND  

2.1 GLUU bietet Dienstleistungen im Bereich Talent Acquisition, HR- und Organisationsberatung an und vermittelt dabei Spezialisten (nachfolgend KANDIDATEN/KANDIDATINNEN) an Unternehmen (nachfolgend KUNDEN). Bei einer Vermittlung entstehen dem/der KANDIDAT:IN keinerlei Zahlungsverpflichtungen. 


3. VERMITTLUNGSAUFTRAG, TALENT POOL UND DURCHFÜHRUNG DER LEISTUNGEN  

3.1 Ein Vermittlungsauftrag kommt zustande, sobald der/die KANDIDAT:IN das auf der Internetseite bereitgestellte Talent Pool-Bewerbungsformular an GLUU schickt bzw. dieses online ausfüllt und speichert oder seine/ihre Bewerbungsunterlagen mit dem Ziel einer möglichen Vermittlung an GLUU schickt.  

3.2 GLUU kann keine Vermittlung garantieren.  

3.3 GLUU ist bemüht, die Kandidatenprofile auf dem neuesten Stand zu halten. Änderungswünsche sind von dem/der KANDIDAT:IN schriftlich (E-Mail an contact at gluu-berlin.de) einzureichen.  

3.4 GLUU ist berechtigt, bereits aufgenommene INHALTE jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu entfernen. 


4. PFLICHTEN DER KANDIDATEN  

4.1 Der/die KANDIDAT:IN sichert zu, gegenüber GLUU ausschließlich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben, insbesondere zu seiner/ihrer Person, Ausbildung und beruflichen Laufbahn zu machen. Ist der/die KANDIDAT:IN – beispielsweise durch eine bestehende Konkurrenzklausel im Verhältnis zu einem früheren oder aktuellen Arbeitgeber – daran gehindert, eine Tätigkeit für bestimmte KUNDEN oder in bestimmten Tätigkeitsbereichen aufzunehmen, so wird er/sie GLUU dies spätestens mit Aufnahme in den Talent Pool mitteilen.  

4.2 Der/die KANDIDAT:IN wird GLUU umgehend und unaufgefordert informieren, sobald ein festes oder freies Beschäftigungsverhältnis mit einem von GLUU betreuten KUNDEN zustande gekommen ist und er/sie dieses Beschäftigungsverhältnis aufnimmt oder einen diesbezüglichen Vertrag mit dem KUNDEN unterschrieben hat. Dies geschieht zwingend durch Vorlage des Vertrages bzw. der Honorarvereinbarung. Kommt er/sie dieser Verpflichtung nicht innerhalb von 14 Tagen nach, so hat er/sie GLUU den infolge dieser Pflichtverletzung gegebenenfalls entstehenden Schaden zu ersetzen.  

4.3 Der/die KANDIDAT:IN ist selbst verantwortlich für die vollständige Anlieferung der für die Erstellung seines/ihres Profils angeforderten INHALTE.  

4.4 Übergibt der/die KANDIDAT:IN zu seiner/ihrer Selbstpräsentation INHALTE an GLUU, so versichert er/sie damit ausdrücklich, dass GLUU berechtigt ist, diese INHALTE zu Zwecken der Präsentation gegenüber den KUNDEN zu nutzen und dass einer solchen Nutzung durch GLUU keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der/die KANDIDAT:IN stellt GLUU von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger vom KANDIDATEN zu vertretende Verstöße gegen GLUU geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung oder Anspruchsabwehr.  

4.5 Der/die KANDIDAT:IN wird die KUNDEN, die ihm von GLUU genannt werden, nicht direkt kontaktieren. Jeder Kontakt ist, vorbehaltlich einer abweichenden, schriftlichen Vereinbarung mit GLUU, über GLUU als Vermittlerin zu führen. Führt ein Verstoß des/der KANDIDATEN/KANDIDATIN gegen diese Pflicht zu einem Vertragsabschluss mit einem der KUNDEN, die ihm von GLUU genannt wurden, entsteht GLUU ein voller Provisionsanspruch gegenüber dem/der KANDIDAT:IN, der sofort fällig wird und binnen 14 Tagen zu zahlen ist.  

4.6 Alle PFLICHTEN aus §4 gelten auch nach Beendigung einer Zusammenarbeit für das auf die Beendigung der Vereinbarung folgende Jahr. 


5. HONORAR, AUSKUNFTSPFLICHTEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN  

5.1. Bei Vermittlung eines/einer KANDIDATEN/KANDIDATIN in ein festes oder freies Arbeitsverhältnis entstehen dem/der KANDIDAT:IN keine Zahlungsverpflichtungen gegenüber GLUU. Der/die KANDIDAT:IN verpflichtet sich gegenüber GLUU lediglich, Auskunft über die Buchungskonditionen bzw. bei einer Festanstellung über das Jahresbruttogehalt des ersten Jahres zu erteilen. Dies geschieht durch Vorlage der Honorarvereinbarung bei freien Arbeitsverhältnissen bzw. des Festanstellungsvertrages, aus denen sich die Gehaltsbestandteile und die Unterschrift der Parteien des vermittelten Arbeitsvertrages ergeben. Als Jahresbruttogehalt gilt das Einkommen vor Steuern inkl. aller vereinbarten erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Sonderzahlungen wie etwa 13. oder 14. Monatsgehalt. 


6. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ  

6.1 Der/die KANDIDAT:IN erteilt hiermit gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO seine Einwilligung in die Nutzung seiner/ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung dieser Vereinbarung. Die Datenschutzbestimmungen von GLUU sind Bestandteil dieser Vereinbarung.  

6.2 GLUU erhebt, verarbeitet und nutzt Daten nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Beide Parteien sichern zu, die Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes einzuhalten, und sämtliche Daten gegenüber Dritten streng vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Vertrags mit GLUU weiter. Die für den Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten vereinbarten Rechtsfolgen können von den Vertragsparteien auch nach Beendigung dieses Vertrages und auch für nachvertragliche Verstöße geltend gemacht werden.  

6.3. GLUU ist berechtigt, INHALTE, die im Internet frei zugänglich sind, zur Präsentation des/der KANDIDATEN/KANDIDATIN zu verwenden.  

6.4 Führt ein Verstoß des/der KANDIDATEN/KANDIDATIN gegen die ihm obliegenden Vertraulichkeitspflichten zu einem Vertragsabschluss mit einem Dritten, hat er/sie GLUU den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen, der insbesondere den Provisionsausfall umfasst.  

6.5 GLUU plant, den KANDIDATEN/KANDIDATINNEN in unregelmäßigen Abständen per Informations- E-Mail (elektronischer Newsletter) u.a. über relevante Datenbank-Updates, Datenbankfunktionen und Änderungen in den Terms Of Use zu informieren. Der/die KANDIDAT:IN erklärt sich hiermit bis auf Weiteres ausdrücklich einverstanden. 


7. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES NUTZERVERHÄLTNISSES  

7.1 Das Nutzerverhältnis beginnt mit Aufnahme des/der KANDIDATEN/KANDIDATIN in den Talent Pool und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Werktagen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (Brief, E-Mail etc.).  

7.2 Eine Beendigung des Nutzerverhältnisses wirkt sich, für das auf die Beendigung der Vereinbarung folgende Jahr, nicht auf die PFLICHTEN des/der KANDIDAT:IN aus § 4 aus; insbesondere hat der/die KANDIDAT:IN KUNDEN, die ihm/ihr von GLUU genannt wurden, nicht direkt zu kontaktieren. 


8. GEWÄHRLEISTUNG  

8.1 GLUU übernimmt keine Verantwortung für Inhalt, Aktualität, Vollständigkeit und/oder Verfügbarkeit der bereitgestellten INHALTE. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der von den KANDIDATEN/KANDIDATINNEN, KUNDEN oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellten INHALTE.  

8.2 GLUU ist nicht verantwortlich für Schäden, die Vertragspartnern oder Dritten aus einem über GLUU angebahnten oder abgeschlossenen Arbeitsverhältnis entstehen.  

8.3 GLUU gewährleistet nicht, dass ein Kontakt mit KUNDEN zustande kommt. Auch gewährleistet GLUU keine Mindestanzahl oder Mindestqualität von Anfragen durch KUNDEN. 


9. HAFTUNG  

9.1 GLUU haftet nur, soweit der entstandene Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Pflichten ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.  

9.2 GLUU haftet für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie (§ 443 BGB) nach den gesetzlichen Vorschriften. Für unentgeltlich bereitgestellte Dienste haftet GLUU jedoch auch dann nicht, wenn die Schäden leicht fahrlässig verursacht wurden.  

9.3 Die Schadensersatzpflicht für die Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehenden Regelungen in jedem Fall unberührt. 


10. ÄNDERUNGEN DER TERMS OF USE  

10.1 GLUU behält sich das Recht vor, die Terms Of Use jederzeit mit Wirkung für laufende Vertragsverhältnisse zu ändern. In einem solchen Fall wird GLUU den KANDIDATEN/KANDIDATINNEN spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Inkrafttreten der neuen Terms Of Use informieren. Die Information erfolgt per E- oder elektronischen Newsletter an die von dem/der KANDIDAT:IN angegebene E-Mail-Adresse.  

10.2 Der/die KANDIDAT:IN hat das Recht, den beabsichtigten Änderungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Information zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs gelten die alten Regelungen weiter. Das Recht zur Kündigung nach Ziffer 7 bleibt hiervon unberührt. Die Einwilligung zu den beabsichtigten Änderungen gilt als erteilt, wenn der/die KANDIDAT:IN innerhalb des Monats nach Erhalt der Information von diesem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. 


11. SONSTIGES  

11.1 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien vereinbaren, soweit gesetzlich zulässig, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Berlin als ausschließlichen Gerichtsstand.  

11.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.  

11.3 Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. 




*** Terms of Use for GLUU's Talent Pool // ENGLISH VERSION (Translation for Convenience) ***


Terms of Use for Talent Pool GLUU UG (limited liability) - (As of September 1, 2024)


1. Scope

1.1. These Terms of Use apply in their current version to the use of the Talent Pool offered by GLUU UG (limited liability) - hereinafter GLUU - and associated services. Unless the parties have agreed otherwise in writing, these Terms of Use apply exclusively. GLUU does not recognize deviating conditions unless GLUU has expressly agreed to their validity in writing.


2. Subject of Service

2.1 GLUU offers services in talent acquisition, HR and organizational consulting, and places specialists (hereinafter CANDIDATES) with companies (hereinafter CLIENTS). The CANDIDATE incurs no payment obligations in case of placement.


3. Placement Order, Talent Pool, and Service Execution

3.1 A placement order is established when the CANDIDATE sends the Talent Pool application form provided on the website to GLUU, completes it online and saves it, or sends their application documents to GLUU for potential placement.

3.2 GLUU cannot guarantee placement.

3.3 GLUU strives to keep candidate profiles up-to-date. Change requests must be submitted by the CANDIDATE in writing (email to contact at gluu-berlin.de.

3.4 GLUU is entitled to remove already uploaded CONTENT at any time without prior notice.


4. Obligations of Candidates

4.1 The CANDIDATE assures to provide GLUU with exclusively truthful and complete information, particularly regarding their person, education, and professional career. If the CANDIDATE is prevented from taking up employment with certain CLIENTS or in certain areas of activity, they will inform GLUU of this no later than upon admission to the Talent Pool.

4.2 The CANDIDATE will promptly and voluntarily inform GLUU as soon as a permanent or freelance employment relationship with a CLIENT managed by GLUU has been established and they begin this employment relationship or have signed a related contract with the CLIENT. This must be done by submitting the contract or fee agreement. If they fail to meet this obligation within 14 days, they must compensate GLUU for any damage resulting from this breach of duty.

4.3 The CANDIDATE is responsible for completely delivering the CONTENT requested for creating their profile.

4.4 When the CANDIDATE provides CONTENT for their self-presentation to GLUU, they expressly assure that GLUU is entitled to use this CONTENT for presentation purposes to CLIENTS and that no third-party rights conflict with such use by GLUU. The CANDIDATE indemnifies GLUU against all claims that third parties may assert against GLUU due to impermissible content or other violations for which the CANDIDATE is responsible. The indemnification also includes reasonable costs of legal prosecution or defense.

4.5 The CANDIDATE will not directly contact CLIENTS named to them by GLUU. All contact must be made through GLUU as an intermediary, subject to a deviating written agreement with GLUU. If a violation of this duty by the CANDIDATE leads to a contract conclusion with one of the CLIENTS named to them by GLUU, GLUU is entitled to a full commission claim against the CANDIDATE, which becomes due immediately and must be paid within 14 days.

4.6 All OBLIGATIONS from §4 also apply for the year following the termination of cooperation after the end of the agreement.


5. Fee, Disclosure Obligations, and Payment Terms

5.1. When placing a CANDIDATE in a permanent or freelance employment relationship, the CANDIDATE incurs no payment obligations towards GLUU. The CANDIDATE is only obligated to provide GLUU with information about the booking conditions or, in case of permanent employment, about the annual gross salary for the first year. This is done by submitting the fee agreement for freelance employment relationships or the permanent employment contract, which shows the salary components and the signatures of the parties to the mediated employment contract. Annual gross salary is defined as income before taxes including all agreed performance-related and non-performance-related special payments such as 13th or 14th month salary.


6. Confidentiality and Data Protection

6.1 The CANDIDATE hereby consents to the use of their personal data for the fulfillment of this agreement in accordance with Art. 6 Para. 1 lit b) GDPR. GLUU's data protection provisions are part of this agreement.

6.2 GLUU collects, processes, and uses data only to the extent necessary for fulfilling the contract purpose. Both parties assure to comply with data protection and privacy regulations and to treat all data as strictly confidential towards third parties. The obligation to maintain confidentiality continues after the termination of the contract with GLUU. The legal consequences agreed upon for breaching confidentiality obligations can be asserted by the contracting parties even after the termination of this contract and for post-contractual violations[1].

6.3. GLUU is entitled to use CONTENT that is freely accessible on the internet for the presentation of the CANDIDATE.

6.4 If a violation of the confidentiality obligations incumbent on the CANDIDATE leads to a contract conclusion with a third party, they must compensate GLUU for the resulting damage, which particularly includes the loss of commission.

6.5 GLUU plans to inform CANDIDATES at irregular intervals via information email (electronic newsletter) about relevant database updates, database functions, and changes to the Terms of Use, among other things. The CANDIDATE expressly agrees to this until further notice.


7. Duration and Termination of User Relationship

7.1 The user relationship begins with the admission of the CANDIDATE to the Talent Pool and is concluded for an indefinite period. It can be terminated with a notice period of two working days. The termination must be in text form (letter, email, etc.) to be effective.

7.2 Termination of the user relationship does not affect the CANDIDATE's OBLIGATIONS from § 4 for the year following the termination of the agreement; in particular, the CANDIDATE must not directly contact CLIENTS named to them by GLUU.


8. Warranty

8.1 GLUU assumes no responsibility for the content, timeliness, completeness, and/or availability of the provided CONTENT. This applies in particular to CONTENT provided by CANDIDATES, CLIENTS, or other third parties.

8.2 GLUU is not responsible for damages incurred by contractual partners or third parties from an employment relationship initiated or concluded through GLUU.

8.3 GLUU does not guarantee that contact with CLIENTS will be established. GLUU also does not guarantee a minimum number or minimum quality of inquiries from CLIENTS.


9. Liability

9.1 GLUU is only liable if the damage was caused by gross negligence or intent. Compensation for the violation of essential obligations is limited to typical, foreseeable damage.

9.2 GLUU is liable for any culpable violation of essential obligations as well as for the assumption of a quality guarantee (§ 443 BGB) according to statutory provisions. However, for services provided free of charge, GLUU is not liable even if the damages were caused by slight negligence[1].

9.3 The obligation to pay damages for injuries to life, body, or health, as well as liability under the Product Liability Act, remains unaffected by the above regulations in any case.


10. Changes to the Terms of Use

10.1 GLUU reserves the right to change the Terms of Use at any time with effect for ongoing contractual relationships. In such a case, GLUU will inform the CANDIDATES at least one week before the intended entry into force of the new Terms of Use. The information will be provided via email or electronic newsletter to the email address provided by the CANDIDATE.

10.2 The CANDIDATE has the right to object to the intended changes within two weeks of receiving the information. In case of objection, the old regulations continue to apply. The right to terminate according to clause 7 remains unaffected by this. Consent to the intended changes is deemed granted if the CANDIDATE has not exercised this right of objection within the month after receiving the information.


11. Miscellaneous

11.1 The law of the Federal Republic of Germany applies to all legal disputes arising from the contract. The parties agree, to the extent legally permissible, to Berlin as the exclusive place of jurisdiction for all disputes arising from the contractual relationship.

11.2 Ancillary agreements, changes, and additions require written form to be effective; this applies in particular to the cancellation of this regulation.

11.3 If one of the preceding provisions is invalid, the validity of the remaining provisions remains unaffected. The invalid clause will be replaced by one that comes closest economically and in its intention to the invalid clause.






 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Beratern durch GLUU

GLUU unterstützt Arbeitgeber (im Folgenden „Kunde/Kunden“) flexibel und gezielt bei der Umsetzung von Anforderungen an HR- bzw. People & Culture Departments. Hierzu stellt GLUU eine Plattform, über die abonnementbasiert Beratertätigkeiten gebucht werden können. GLUU vermittelt einen für das gebuchte Projekt passenden Consultant und übernimmt die Abrechnung in Form eines abonnementbasierten sog. “Productized Services” für den Consultant. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend die Vertragsbeziehung zwischen GLUU und dem Kunden in Bezug auf die vorstehend genannten Leistungen.

 

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

1.1. GLUU vermittelt die Beratungstätigkeit durch einen selbstständigen Consultant an den Kunden. Der Vertrag über die Beratungstätigkeit kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Consultant zustande.

1.2. In Einzelfällen nimmt GLUU die Beratungstätigkeit auch selbst wahr. In diesem Fall schließt GLUU mit dem Kunden einen eigenständigen Beratervertrag.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von GLUU, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen.

 

2. Grundsätze der Zusammenarbeit

Soweit GLUU die Beratertätigkeit nicht selbst wahrnimmt, handelt es sich bei den vermittelten Consultants um Selbstständige. Zwischen GLUU und den vermittelten Consultants besteht kein Anstellungsverhältnis. Die GLUU Hinweise zur Beauftragung der vermittelten Berater (PDF zum Download) sind zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit zu berücksichtigen. Bei Verstößen haftet der Kunde allein und stellt GLUU von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

 

3. Gegenstand der Vermittlung

3.1. GLUU vermittelt oder bietet selbst abonnementbasierte Beratertätigkeiten zu einem monatlich festgelegten Preis in 3 Größenordnungen an (S/M/L) an. Des Weiteren bietet GLUU eine maßgeschneiderte Beratertätigkeit (Abonnement XL) an, bei dem die Stundenzahl flexibel an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden kann.

3.2 Der Kunde kann zwischen folgenden Abonnements wählen:

a) ABO S

Max. 4 halbe Tage (16 Stunden monatlich)

HR Support für 1 Themengebiet

Betreuung durch persönlichen Consultant

b) ABO M

Max. 8 halbe Tage (32 Stunden monatlich)

HR Support für 2 Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant

c) ABO L

Max. 12 halbe Tage (48 Stunden monatlich)

HR Support für unbegrenzte Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant

d) ABO XL

Individuelles Volumen (monatlich 49 + Stunden)

HR Support für unbegrenzte Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant


3.3. GLUU vermittelt bzw. bietet selbst Beratertätigkeiten zu folgenden Themengebieten an:

- Coaching & Sparring

- Digitalisierung & Change

- Operations & Implementation

- Hiring & Retention

- Structure & Teams

- People & Culture

- Policies & Obligations

- Strategy & Branding


3.4. Die Beratung erfolgt durch einen von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant oder einen Consultant von GLUU, der über umfassende Expertise in den von dem Kunden gewählten Themengebieten verfügt.


3.5. Die Beratertätigkeit findet in der Regel ortsunabhängig / remote via Videokonferenz (Teams, Zoom, Whereby u.a.) statt. Die Consultants halten hierfür während der vereinbarten Beratungszeiten eine ausreichend stabile Breitband-Internetverbindung vor. Der Kunde sollte ebenfalls über eine ausreichend stabile Internetverbindung verfügen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Beratung obliegt dem Kunden. Sofern das vom Kunden eingesetzte Endgerät oder System die technischen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Beratung nicht erfüllt, ist diese unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt möglich. Eine ganze oder teilweise Rückerstattung des für die vermittelte oder durch die von GLUU selbst angebotene Beratertätigkeit an GLUU gezahlten Entgelts erfolgt in diesen Fällen nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass die eingeschränkte Erreichbarkeit nicht darauf beruht, dass das vom Kunden eingesetzte Endgerät oder System oder die Internetverbindung des Kunden nicht die technischen Voraussetzungen erfüllt und die Tätigkeit ohne Einsatz von Video, bspw. nur durch telefonischen Kontakt, nicht umzusetzen war.

 

4. Buchung und Vertragsschluss der ABOS S, M und L

4.1. Auf der Website von GLUU werden die unter Ziffer 3.2. beschriebenen und von GLUU vermittelten bzw. selbst angebotenen Abonnements S, M und L unter dem Button Abos & Preise angezeigt. Durch einen Klick auf den Button „Abo buchen“ wird der Kunde zu einer Maske weitergeleitet, in der er seine Kontaktinformationen (E-Mail Adresse und Telefonnummer) angeben muss, die Zahlungsmethode auswählen kann und seine Zahlungsdaten hinterlegt.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäß zu machen. Gibt der Kunde fehlerhafte Kontaktdaten ein, so ist GLUU nicht zu Nachforschungen verpflichtet.


4.2. Durch einen Klick auf den Button „Zahlungspflichtig abonnieren“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung der Vermittlungstätigkeit von GLUU ab.


4.3. Der Vertragsschluss über die Vermittlungstätigkeit von GLUU kommt zustande, indem GLUU dem Kunden per E-Mail den Auftrag bestätigt.


4.4. Nach Vertragsschluss nimmt GLUU innerhalb von 24 Stunden telefonisch Kontakt zu dem Kunden auf, um alle relevanten Details für die Vermittlungstätigkeit vom Kunden zu erfahren. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, GLUU selbst zu kontaktieren, indem er sich telefonisch bei der von GLUU in der Bestätigungsemail angegebenen Telefonnummer meldet oder auf die Bestätigungsemail von GLUU per E-Mail antwortet. Der Kunde kann auch einen festen Termin zum Erstgespräch via Calendly LINK, der in der Bestätigungsemail angegeben ist, buchen.


4.5. Im Folgenden vermittelt GLUU dem Kunden einen selbstständigen Consultant aus ihrem Partnernetzwerk oder einen bei GLUU angestellten oder selbstständig tätigen Consultant. 


4.6. Sobald GLUU einen passenden Consultant gefunden hat, plant GLUU in zeitlicher Abstimmung mit dem Kunden und dem Consultant ein Kick-Off Meeting, in dem sich der Kunde und der Consultant kennenlernen können. Das Kick-Off Meeting findet remote statt. Nach dem Ende des Kick-Off Meetings hat der Kunde 24 Stunden Zeit, zu entscheiden, ob er einen separaten Beratervertrag mit dem ihm vermittelten Consultant oder dem Consultant von GLUU abschließen möchte. Teilt der Kunde innerhalb dieser 24 Stunden GLUU schriftlich mit (in Textform, also per E-Mail von der E-Mailadresse aus, mit der er das Abo inkl. Eingabe der Kreditkartendaten abgeschlossen hat oder Brief) dass er von einer Zusammenarbeit absehen möchte, so kommt kein separater Beratungsvertrag zustande. Erfolgt innerhalb dieser 24 Stunden in Textform gegenüber GLUU keine Absage, so lässt der von GLUU vermittelte Consultant dem Kunden innerhalb von 24 Stunden einen Beratervertrag (sog. „Project Offer“) zukommen. Hierdurch wird ein verbindliches Angebot des Consultants auf Abschluss eines separaten Beratervertrages abgegeben, an das der Consultant 24 Stunden gebunden ist.


4.7. Der separate Beratervertrag kommt zustande, indem der Kunde das „Project Offer“ innerhalb von 24 Stunden digital signiert und dem Consultant zukommen lässt. Sollte der Kunde das „Project Offer“ nicht innerhalb von 24 Stunden digital signieren, kommt kein Beratervertrag zustande. Die nach Ablauf von 24 Stunden vom Kunden signierten, beim Consultant eingehenden „Project Offer“ gelten als neues Angebot auf Abschluss eines Beratervertrages. Der von GLUU vermittelte Consultant behält sich vor diese Angebote anzunehmen. In jedem Fall gelten sämtliche nach Ablauf von 24 Stunden eingehenden „Project Offers“ als von GLUU vermittelt.

 

5. Buchung und Vertragsschluss ABO XL
5.1. Auf der Website von GLUU wird unter dem Button Abos & Preise das individuell gestaltbare Abonnement XL angezeigt. Durch einen Klick auf den Button „Termin buchen“ wird der Kunde auf eine Seite weitergeleitet, auf der er einen Termin mit GLUU für ein Erstgespräch vereinbaren kann. Alternativ kann der Kunde GLUU auch zwei Terminvorschläge per E-Mail mitteilen. GLUU versucht, diesen Terminvorschlägen nachzukommen. Sollte GLUU die vom Kunden vorgeschlagenen Termine nicht wahrnehmen können, wird ein Termin zum Erstgespräch zwischen GLUU und dem Kunden individuell per E-Mail oder Telefon abgestimmt. An dem vom Kunden gebuchten oder individuell abgestimmten Termin findet ein Erstgespräch mit GLUU statt. In dem Erstgespräch hat der Kunde die Möglichkeit, GLUU mitzuteilen, in welchem Umfang und welchen Bereichen er einen Consultant benötigt und welche Qualifikationen der Consultant aus seiner Sicht vorweisen soll. GLUU benennt dem Kunden daraufhin einen abonnementbasierten, monatlichen Preis für die auf die Bedürfnisse des Kunden individualisierte Beratertätigkeit. Der Kunde hat daraufhin 24 Stunden Zeit, zu überlegen, ob er GLUU mit der Vermittlung eines Consultants zu den von GLUU unterbreiteten Konditionen beauftragen möchte. Sollte der Kunde eine Vermittlungstätigkeit von GLUU wünschen, so kann er über einen ihm durch GLUU per E-Mail geschickten Link die Vermittlung des Abo XL buchen. Hierzu wird der Kunde durch einen Klick auf den geschickten Link auf eine Maske weitergeleitet in der er seine Kontakt- und Zahlungsdaten angeben muss. Durch einen Klick auf den Button “Zahlungspflichtig abonnieren” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab. Erfolgt eine Buchung des Abo XL erst nach dem Ablauf der 24 Stunden kommt kein Vertrag über die Vermittlungstätigkeit durch GLUU zustande.


5.2.  Der Vertragsschluss über die Vermittlungstätigkeit durch GLUU kommt zustande, indem GLUU dem Kunden den Vermittlungsauftrag per E-Mail bestätigt.


5.3. Die Ziffern 4.5 bis 4.7. gelten entsprechend.

 

6. Preise
6.1. Für die durch GLUU vermittelten oder von GLUU selbst wahrgenommenen Beratertätigkeiten fallen folgende Kosten pro Monat an:

a) ABO S: 2.480,00 €

b) ABO M: 4.640,00 €

c) ABO L:  6.480,00 €

d) ABO XL: der Preis wird je nach Bedarf und Umfang zwischen GLUU und dem Kunden individuell vereinbart (vgl. dazu auch Ziffer 5.1.)


6.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt.
 

7. Preisanpassung

Die unter Ziffer 6 ausgewiesenen Preise für ein Abonnement können nach billigem Ermessen angepasst werden, wenn sich die auf das jeweilige Abonnement entfallenden Gesamtkosten nach Anschluss des von GLUU vermittelten oder von GLUU selber abgeschlossenen selbstständigen Beratervertrages ändern und die Änderung bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war. Zu den Gesamtkosten zählen folgende Kosten:

·       Kosten für Webspace und E-Mail Accounts

·       Kosten für die Domain und für Hosting sowie Maintenance der Website

·       Kosten für Miete Arbeitsplatz

·       Kosten für die Zahlungsabwicklung via Stripe

·       Kosten für den Betrieb der Projektplattform und des betrieblichen CMS Systems

·       Kosten für die Verwendung von SAAS Tools wie bspw. Docusign, Calendly etc.

·       Kosten für Rechtsberatung, Steuerberatung und Design-Dienstleistungen

·       Kosten für technische Dienstleister (IT Support etc.)

·       Kosten für Marketing, Social Media und PR

·       Kosten für Seminare und Weiterbildung

·       Kosten für die Erstellung von Werbemitteln, Kampagnen und Branding

·       Kosten für Printprodukte und Bürobedarf

 

Gestiegene Kosten bei einer Kostenart dürfen nur für die Preisanpassung bestehender, laufender Abonnements herangezogen werden, wenn und soweit die Gesamtkosten nicht durch geringere Kosten in anderen Kostenarten ausgeglichen werden. Sollten sich die Gesamtkosten senken, ist der Preis für das Abonnement zu verringern.

GLUU wird die von der Preisanpassung betroffenen Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung über die Preisanpassung informieren. Die Information erfolgt per E-Mail. Der Kunde kann der Preisanpassung bis zum Ablauf des Tages, an dem die Preisanpassung in Kraft treten soll, in Textform, d.h. per E-Mail oder Brief, widersprechen. GLUU wird die Kunden in ihrer Mitteilung zur Preisanpassung über dieses Widerrufsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs informieren. Wird der Preisanpassung fristgerecht widersprochen, so wird das Abonnement zu dem ursprünglich vereinbarten Preis fortgesetzt. Der durch GLUU vermittelte Consultant bzw., sofern die Beratertätigkeit durch GLUU selbst wahrgenommen wird, GLUU behält sich in diesem Fall jedoch vor, das Abonnement zum Ende der Laufzeit ordentlich zu kündigen (vgl. Ziffer 10). Wird der Preisanpassung nicht oder nicht fristgerecht widersprochen, so wird das Abonnement zu dem angepassten Preis fortgesetzt.

 

8. Zahlung

8.1. Die Abrechnung des Honorars aus dem eigenständigen Beratervertrag erfolgt über GLUU. GLUU ist durch den vermittelten selbstständigen Berater zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt.


8.2. Der Zahlungseinzug erfolgt jeweils am 01. eines jeden Monats, beginnend mit dem Monat, der dem Abschluss des Beratervertrages folgt bzw. sollte der Beratervertrag am 01. eines Monats abgeschlossen werden mit dem Tag des Abschlusses des Beratervertrages.


8.3. Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsmittel akzeptiert.

 

9. GLUU STRIPE Kundencenter/ Änderung des gebuchten Abo`s durch den Kunden

9.1. Nach Abschluss des Beratervertrages (vgl. dazu Ziffer 4 und 5) erhält der Kunde durch GLUU einen Erstzugang zum GLUU STRIPE Kundencenter. In Rahmen des GLUU STRIPE Kundencenters hat der Kunde die Möglichkeit, sein gebuchtes Abo über die Beratertätigkeit an seine Bedürfnisse anzupassen (pausieren, Upgrade, Downgrade) und zu kündigen.


9.2. Sollte sich nach einiger Zeit herausstellen, dass der Kunde für eine gewisse Zeit keinen Beratungsbedarf hat, so kann er sein Abo für längstens drei Monate pausieren. Hierzu muss der Kunde GLUU eine E-Mail von der Emailadresse mit der er das Abonnement abgeschlossen hat, schreiben, aus der hervorgeht, dass er das Abo pausieren möchte und für welchen Zeitraum eine Pausierung erfolgen soll. GLUU wird in diesem Fall den von GLUU vermittelten Berater über die Pausierung des Abonnements informieren. Das Abonnement läuft innerhalb von drei Monaten nach der Beantragung der Pausierung durch den Kunden automatisch weiter, wenn der Kunde das Abonnement nicht fristgerecht kündigt. Sollte der ursprünglich für den Kunden zuständige Consultant nach der vom Kunden gewählten Pause nicht zur Verfügung stehen, vermittelt GLUU dem Kunden einen anderen Consultant aus Ihrem Beraterpool oder stellt dem Kunden einen Consultant von GLUU zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass der bisherige Consultant die Beratertätigkeit fortführt.


9.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, mit Wirkung zum Folgemonat ein Upgrade oder Downgrade seines Abos im GLUU STRIPE Kundencenter vorzunehmen, d.h. z.B. das ABO S zum ABO M zu erweitern oder andersherum zu reduzieren. GLUU und der vermittelte Consultant werden über die Änderung des Abos informiert. Sollte der Consultant bei einem Upgrade die nunmehr im Rahmen des geänderten Abos geschuldete Stundenzahl nicht leisten können, vermittelt GLUU dem Kunden einen neuen Consultant aus ihrem Beraterpool oder einen Consultant von GLUU. Der Kunde hat auch in diesem Fall keinen Anspruch darauf, dass der bisherige Consultant die Beratertätigkeit fortführt.

Bei einem Upgrade zum Abo XL nimmt GLUU, nachdem sie über die gewünschte Änderung des Abos durch den Kunden informiert wird, telefonisch Kontakt zum Kunden auf, um mit dem Kunden zu klären, in welchem Umfang und zu welchen Themen er einen Consultant benötigt und welche Qualifikationen der Consultant aus Sicht des Kunden mitbringen muss. Nachdem der Kunde GLUU die von ihm gewünschten Anforderungen an die Beratertätigkeit erklärt hat, benennt GLUU dem Kunden einen Preis für die individuell gewünschten Beratertätigkeiten. Durch die Versendung eines Links per E-Mail an den Kunden gibt GLUU ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages für einen Consultant, der das individuell vereinbarte Abonnement XL erfüllen kann, ab.  Nunmehr hat der Kunde 24 Stunden Zeit, um zu überlegen, ob er das Upgrade auf das Abo XL zu den von GLUU unterbreiteten Konditionen vornehmen möchte. Sollte der Kunde eine Vermittlungstätigkeit von GLUU für einen Consultant zu den individuell besprochenen Konditionen wünschen, so muss der Kunde auf den von GLUU übersendeten Link klicken, seine Kontakt- und Zahlungsdaten eingeben und auf den Button “Zahlungspflichtig abonnieren” klicken.  Die Ziffern 4.5. bis 4.7 geltend entsprechend. Mit Abschluss des separat geschlossenen Beratervertrages über die Beratertätigkeit im Rahmen des Abonnement XL verliert der ursprünglich zwischen dem Kunden und dem Consultant geschlossene Beratervertrag seine Wirkung und wird vollständig durch den neu geschlossenen Beratervertrag mit den Konditionen des Abonnements XL ersetzt.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1. Die Abonnements werden jeweils zum 01. eines jeden Monats abgeschlossen und haben eine Laufzeit von einem Monat („Mindestlaufzeit“). Wenn der Vertrag nicht spätestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit, d.h. jeweils zum Monatsende gekündigt wird, verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils einen weiteren Monat.


10.2. Das gebuchte Abonnement kann von dem selbstständigen Consultant bzw. dann, wenn GLUU die Beratungstätigkeit selbst vornimmt, von GLUU und dem Kunden jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.


10.3. Die Kündigung erfolgt direkt über das GLUU STRIPE Kundencenter (vgl. dazu Ziffer 9). GLUU und der vermittelte Berater werden in diesem Fall umgehend über die Kündigung informiert. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, per eingeschriebenen Brief gegenüber GLUU zu kündigen.


10.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

11. Gewährleistung und Haftung

11.1. Findet die Beratertätigkeit durch einen von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant statt, ist GLUU lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistung ein, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistung. GLUU haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Beratervertrages. Sämtliche sich aus dem Beratervertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem vermittelten Consultant und sind gegenüber diesem geltend zu machen. Rückzahlungen des an GLUU geleisteten Beraterentgelts bzw. von Teilen hiervon erfolgen, wenn der Consultant die Nicht- oder Schlechtleistung zugestanden hat bzw. die Nicht- oder Schlechtleistung rechtskräftig feststeht. In diesem Fall ist das an GLUU geleistete Beraterentgelt bzw. Teile hiervon unverzüglich nach der Mitteilung des Consultants an GLUU darüber, dass eine Nicht- oder Schlechtleistung durch ihn zugestanden ist bzw. nach Zugang eines rechtskräftigen Urteils oder Beschlusses an den Kunden zurückzuzahlen.


11.2. Wird die Beratertätigkeit durch GLUU selbst durchgeführt, sind etwaig entstehende Gewährleistungsansprüche direkt an GLUU zu richten und folgen aus dem separat abgeschlossenen Beratervertrag.


11.3. Im Hinblick auf die Vermittlungstätigkeit haftet GLUU bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. solchen, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch ist in diesem Fall die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt.


11.4. Im Übrigen haftet GLUU im Hinblick auf ihre Vermittlungstätigkeit für sonstige vertragliche Pflichtverletzungen und Delikt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


11.5. Soweit die Haftung von GLUU gemäß vorstehend Ziffer 11.3 und 11.5. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von GLUU.

 

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1. GLUU wird alle Informationen, die ihr im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit nach dieser Vereinbarung über den Kunden bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung von GLUU besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages zwischen GLUU und dem Kunden fort.


12.2. GLUU wird die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden beachten und einhalten.

 

13. Vertragsstrafe

13.1. Die von GLUU vermittelten Consultants stammen aus einem umfassenden Partnernetzwerk von GLUU, welches GLUU über Jahre aufgebaut hat. Jegliche direkte oder indirekte Zusammenarbeit zwischen dem von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant und dem Kunden ohne die Einbindung von GLUU bedarf der Zustimmung von GLUU. Dies gilt ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des selbstständigen Beratervertrages bis 24 Monate nach dem Abschluss des vermittelten Beratervertrages.


13.2. Kommt es ohne die erforderliche Zustimmung von GLUU zu einer direkten oder indirekten Zusammenarbeit zwischen dem Consultant und dem Kunden, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.


13.3. Ziffer 13.1. und 13.2. geltend entsprechend, wenn die Beratertätigkeit durch einen selbstständigen Consultant von GLUU durchgeführt wird. Ist der die Beratung durchführende Consultant bei GLUU angestellt, so fällt eine Vertragsstrafe nur an, wenn der bei GLUU angestellte Consultant in unlauterer Weise, d.h. nicht durch allgemeine Werbung, abgeworben oder eingestellt wurde. Die Vertragsstrafe ist bei der unlauteren Abwerbung oder Einstellung eines angestellten Consultants auf 5.000,00 € begrenzt.

 

14. Sonstiges
14.1. GLUU darf die Zusammenarbeit mit dem Kunden während der Vertragsdauer und darüber hinaus als Referenz in Online- und Offline-Werbemedien erwähnen und dafür auch auf ihrer Referenzen-Seite das Logo des Kunden verwenden.


14.2. GLUU steht das Recht zu, diese AGB jederzeit zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von GLUU, des vermittelten Consultants und des Kunden für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertrages, insbesondere Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen. Jede Änderung dieser AGB wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat die Möglichkeit, einer solchen Änderung innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt dieser Benachrichtigung in Textform, d.h. z.B. per E-Mail oder Brief, zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Änderung als angenommen. Wird der Änderung fristgerecht widersprochen, werden diese AGB nicht geändert. GLUU bzw. der selbstständige Consultant behält sich in diesem Fall jedoch vor, den selbstständigen Beratervertrag nach Ziffer 10 dieser AGB ordentlich zu kündigen.


14.3. Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.


Stand April 2024






 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Beratern durch GLUU

GLUU unterstützt Arbeitgeber (im Folgenden „Kunde/Kunden“) flexibel und gezielt bei der Umsetzung von Anforderungen an HR- bzw. People & Culture Departments. Hierzu stellt GLUU eine Plattform, über die abonnementbasiert Beratertätigkeiten gebucht werden können. GLUU vermittelt einen für das gebuchte Projekt passenden Consultant und übernimmt die Abrechnung in Form eines abonnementbasierten sog. “Productized Services” für den Consultant. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend die Vertragsbeziehung zwischen GLUU und dem Kunden in Bezug auf die vorstehend genannten Leistungen.

 

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

1.1. GLUU vermittelt die Beratungstätigkeit durch einen selbstständigen Consultant an den Kunden. Der Vertrag über die Beratungstätigkeit kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Consultant zustande.

1.2. In Einzelfällen nimmt GLUU die Beratungstätigkeit auch selbst wahr. In diesem Fall schließt GLUU mit dem Kunden einen eigenständigen Beratervertrag.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von GLUU, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen.

 

2. Grundsätze der Zusammenarbeit

Soweit GLUU die Beratertätigkeit nicht selbst wahrnimmt, handelt es sich bei den vermittelten Consultants um Selbstständige. Zwischen GLUU und den vermittelten Consultants besteht kein Anstellungsverhältnis. Die GLUU Hinweise zur Beauftragung der vermittelten Berater (PDF zum Download) sind zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit zu berücksichtigen. Bei Verstößen haftet der Kunde allein und stellt GLUU von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

 

3. Gegenstand der Vermittlung

3.1. GLUU vermittelt oder bietet selbst abonnementbasierte Beratertätigkeiten zu einem monatlich festgelegten Preis in 3 Größenordnungen an (S/M/L) an. Des Weiteren bietet GLUU eine maßgeschneiderte Beratertätigkeit (Abonnement XL) an, bei dem die Stundenzahl flexibel an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden kann.


3.2. Der Kunde kann zwischen folgenden Abonnements wählen:

a) ABO S

Max. 4 halbe Tage (16 Stunden monatlich)

HR Support für 1 Themengebiet

Betreuung durch persönlichen Consultant

b) ABO M

Max. 8 halbe Tage (32 Stunden monatlich)

HR Support für 2 Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant

c) ABO L

Max. 12 halbe Tage (48 Stunden monatlich)

HR Support für unbegrenzte Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant

d) ABO XL

Individuelles Volumen (monatlich 49 + Stunden)

HR Support für unbegrenzte Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant


3.3. GLUU vermittelt bzw. bietet selbst Beratertätigkeiten zu folgenden Themengebieten an:

- Coaching & Sparring

- Digitalisierung & Change

- Operations & Implementation

- Hiring & Retention

- Structure & Teams

- People & Culture

- Policies & Obligations

- Strategy & Branding


3.4. Die Beratung erfolgt durch einen von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant oder einen Consultant von GLUU, der über umfassende Expertise in den von dem Kunden gewählten Themengebieten verfügt.


3.5. Die Beratertätigkeit findet in der Regel ortsunabhängig / remote via Videokonferenz (Teams, Zoom, Whereby u.a.) statt. Die Consultants halten hierfür während der vereinbarten Beratungszeiten eine ausreichend stabile Breitband-Internetverbindung vor. Der Kunde sollte ebenfalls über eine ausreichend stabile Internetverbindung verfügen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Beratung obliegt dem Kunden. Sofern das vom Kunden eingesetzte Endgerät oder System die technischen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Beratung nicht erfüllt, ist diese unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt möglich. Eine ganze oder teilweise Rückerstattung des für die vermittelte oder durch die von GLUU selbst angebotene Beratertätigkeit an GLUU gezahlten Entgelts erfolgt in diesen Fällen nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass die eingeschränkte Erreichbarkeit nicht darauf beruht, dass das vom Kunden eingesetzte Endgerät oder System oder die Internetverbindung des Kunden nicht die technischen Voraussetzungen erfüllt und die Tätigkeit ohne Einsatz von Video, bspw. nur durch telefonischen Kontakt, nicht umzusetzen war.

 

4. Buchung und Vertragsschluss der ABOS S, M und L

4.1. Auf der Website von GLUU werden die unter Ziffer 3.2. beschriebenen und von GLUU vermittelten bzw. selbst angebotenen Abonnements S, M und L unter dem Button Abos & Preise angezeigt. Durch einen Klick auf den Button „Abo buchen“ wird der Kunde zu einer Maske weitergeleitet, in der er seine Kontaktinformationen (E-Mail Adresse und Telefonnummer) angeben muss, die Zahlungsmethode auswählen kann und seine Zahlungsdaten hinterlegt.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäß zu machen. Gibt der Kunde fehlerhafte Kontaktdaten ein, so ist GLUU nicht zu Nachforschungen verpflichtet.


4.2. Durch einen Klick auf den Button „Zahlungspflichtig abonnieren“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung der Vermittlungstätigkeit von GLUU ab.


4.3. Der Vertragsschluss über die Vermittlungstätigkeit von GLUU kommt zustande, indem GLUU dem Kunden per E-Mail den Auftrag bestätigt.


4.4. Nach Vertragsschluss nimmt GLUU innerhalb von 24 Stunden telefonisch Kontakt zu dem Kunden auf, um alle relevanten Details für die Vermittlungstätigkeit vom Kunden zu erfahren. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, GLUU selbst zu kontaktieren, indem er sich telefonisch bei der von GLUU in der Bestätigungsemail angegebenen Telefonnummer meldet oder auf die Bestätigungsemail von GLUU per E-Mail antwortet. Der Kunde kann auch einen festen Termin zum Erstgespräch via Calendly LINK, der in der Bestätigungsemail angegeben ist, buchen.


4.5. Im Folgenden vermittelt GLUU dem Kunden einen selbstständigen Consultant aus ihrem Partnernetzwerk oder einen bei GLUU angestellten oder selbstständig tätigen Consultant. 


4.6. Sobald GLUU einen passenden Consultant gefunden hat, plant GLUU in zeitlicher Abstimmung mit dem Kunden und dem Consultant ein Kick-Off Meeting, in dem sich der Kunde und der Consultant kennenlernen können. Das Kick-Off Meeting findet remote statt. Nach dem Ende des Kick-Off Meetings hat der Kunde 24 Stunden Zeit, zu entscheiden, ob er einen separaten Beratervertrag mit dem ihm vermittelten Consultant oder dem Consultant von GLUU abschließen möchte. Teilt der Kunde innerhalb dieser 24 Stunden GLUU schriftlich mit (in Textform, also per E-Mail von der E-Mailadresse aus, mit der er das Abo inkl. Eingabe der Kreditkartendaten abgeschlossen hat oder Brief) dass er von einer Zusammenarbeit absehen möchte, so kommt kein separater Beratungsvertrag zustande. Erfolgt innerhalb dieser 24 Stunden in Textform gegenüber GLUU keine Absage, so lässt der von GLUU vermittelte Consultant dem Kunden innerhalb von 24 Stunden einen Beratervertrag (sog. „Project Offer“) zukommen. Hierdurch wird ein verbindliches Angebot des Consultants auf Abschluss eines separaten Beratervertrages abgegeben, an das der Consultant 24 Stunden gebunden ist.


4.7. Der separate Beratervertrag kommt zustande, indem der Kunde das „Project Offer“ innerhalb von 24 Stunden digital signiert und dem Consultant zukommen lässt. Sollte der Kunde das „Project Offer“ nicht innerhalb von 24 Stunden digital signieren, kommt kein Beratervertrag zustande. Die nach Ablauf von 24 Stunden vom Kunden signierten, beim Consultant eingehenden „Project Offer“ gelten als neues Angebot auf Abschluss eines Beratervertrages. Der von GLUU vermittelte Consultant behält sich vor diese Angebote anzunehmen. In jedem Fall gelten sämtliche nach Ablauf von 24 Stunden eingehenden „Project Offers“ als von GLUU vermittelt.

 

5. Buchung und Vertragsschluss ABO XL
5.1. Auf der Website von GLUU wird unter dem Button Abos & Preise das individuell gestaltbare Abonnement XL angezeigt. Durch einen Klick auf den Button „Termin buchen“ wird der Kunde auf eine Seite weitergeleitet, auf der er einen Termin mit GLUU für ein Erstgespräch vereinbaren kann. Alternativ kann der Kunde GLUU auch zwei Terminvorschläge per E-Mail mitteilen. GLUU versucht, diesen Terminvorschlägen nachzukommen. Sollte GLUU die vom Kunden vorgeschlagenen Termine nicht wahrnehmen können, wird ein Termin zum Erstgespräch zwischen GLUU und dem Kunden individuell per E-Mail oder Telefon abgestimmt. An dem vom Kunden gebuchten oder individuell abgestimmten Termin findet ein Erstgespräch mit GLUU statt. In dem Erstgespräch hat der Kunde die Möglichkeit, GLUU mitzuteilen, in welchem Umfang und welchen Bereichen er einen Consultant benötigt und welche Qualifikationen der Consultant aus seiner Sicht vorweisen soll. GLUU benennt dem Kunden daraufhin einen abonnementbasierten, monatlichen Preis für die auf die Bedürfnisse des Kunden individualisierte Beratertätigkeit. Der Kunde hat daraufhin 24 Stunden Zeit, zu überlegen, ob er GLUU mit der Vermittlung eines Consultants zu den von GLUU unterbreiteten Konditionen beauftragen möchte. Sollte der Kunde eine Vermittlungstätigkeit von GLUU wünschen, so kann er über einen ihm durch GLUU per E-Mail geschickten Link die Vermittlung des Abo XL buchen. Hierzu wird der Kunde durch einen Klick auf den geschickten Link auf eine Maske weitergeleitet in der er seine Kontakt- und Zahlungsdaten angeben muss. Durch einen Klick auf den Button “Zahlungspflichtig abonnieren” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab. Erfolgt eine Buchung des Abo XL erst nach dem Ablauf der 24 Stunden kommt kein Vertrag über die Vermittlungstätigkeit durch GLUU zustande.


5.2.  Der Vertragsschluss über die Vermittlungstätigkeit durch GLUU kommt zustande, indem GLUU dem Kunden den Vermittlungsauftrag per E-Mail bestätigt.


5.3. Die Ziffern 4.5 bis 4.7. gelten entsprechend.

 

6. Preise
6.1. Für die durch GLUU vermittelten oder von GLUU selbst wahrgenommenen Beratertätigkeiten fallen folgende Kosten pro Monat an:

a) ABO S: 2.480,00 €

b) ABO M: 4.640,00 €

c) ABO L:  6.480,00 €

d) ABO XL: der Preis wird je nach Bedarf und Umfang zwischen GLUU und dem Kunden individuell vereinbart (vgl. dazu auch Ziffer 5.1.)


6.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt.


 

7. Preisanpassung

Die unter Ziffer 6 ausgewiesenen Preise für ein Abonnement können nach billigem Ermessen angepasst werden, wenn sich die auf das jeweilige Abonnement entfallenden Gesamtkosten nach Anschluss des von GLUU vermittelten oder von GLUU selber abgeschlossenen selbstständigen Beratervertrages ändern und die Änderung bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war. Zu den Gesamtkosten zählen folgende Kosten:

·       Kosten für Webspace und E-Mail Accounts

·       Kosten für die Domain und für Hosting sowie Maintenance der Website

·       Kosten für Miete Arbeitsplatz

·       Kosten für die Zahlungsabwicklung via Stripe

·       Kosten für den Betrieb der Projektplattform und des betrieblichen CMS Systems

·       Kosten für die Verwendung von SAAS Tools wie bspw. Docusign, Calendly etc.

·       Kosten für Rechtsberatung, Steuerberatung und Design-Dienstleistungen

·       Kosten für technische Dienstleister (IT Support etc.)

·       Kosten für Marketing, Social Media und PR

·       Kosten für Seminare und Weiterbildung

·       Kosten für die Erstellung von Werbemitteln, Kampagnen und Branding

·       Kosten für Printprodukte und Bürobedarf

 

Gestiegene Kosten bei einer Kostenart dürfen nur für die Preisanpassung bestehender, laufender Abonnements herangezogen werden, wenn und soweit die Gesamtkosten nicht durch geringere Kosten in anderen Kostenarten ausgeglichen werden. Sollten sich die Gesamtkosten senken, ist der Preis für das Abonnement zu verringern.

GLUU wird die von der Preisanpassung betroffenen Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung über die Preisanpassung informieren. Die Information erfolgt per E-Mail. Der Kunde kann der Preisanpassung bis zum Ablauf des Tages, an dem die Preisanpassung in Kraft treten soll, in Textform, d.h. per E-Mail oder Brief, widersprechen. GLUU wird die Kunden in ihrer Mitteilung zur Preisanpassung über dieses Widerrufsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs informieren. Wird der Preisanpassung fristgerecht widersprochen, so wird das Abonnement zu dem ursprünglich vereinbarten Preis fortgesetzt. Der durch GLUU vermittelte Consultant bzw., sofern die Beratertätigkeit durch GLUU selbst wahrgenommen wird, GLUU behält sich in diesem Fall jedoch vor, das Abonnement zum Ende der Laufzeit ordentlich zu kündigen (vgl. Ziffer 10). Wird der Preisanpassung nicht oder nicht fristgerecht widersprochen, so wird das Abonnement zu dem angepassten Preis fortgesetzt.

 

8. Zahlung

8.1. Die Abrechnung des Honorars aus dem eigenständigen Beratervertrag erfolgt über GLUU. GLUU ist durch den vermittelten selbstständigen Berater zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt.


8.2. Der Zahlungseinzug erfolgt jeweils am 01. eines jeden Monats, beginnend mit dem Monat, der dem Abschluss des Beratervertrages folgt bzw. sollte der Beratervertrag am 01. eines Monats abgeschlossen werden mit dem Tag des Abschlusses des Beratervertrages.


8.3. Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsmittel akzeptiert.

 

9. GLUU STRIPE Kundencenter/ Änderung des gebuchten Abo`s durch den Kunden

9.1. Nach Abschluss des Beratervertrages (vgl. dazu Ziffer 4 und 5) erhält der Kunde durch GLUU einen Erstzugang zum GLUU STRIPE Kundencenter. In Rahmen des GLUU STRIPE Kundencenters hat der Kunde die Möglichkeit, sein gebuchtes Abo über die Beratertätigkeit an seine Bedürfnisse anzupassen (pausieren, Upgrade, Downgrade) und zu kündigen.


9.2. Sollte sich nach einiger Zeit herausstellen, dass der Kunde für eine gewisse Zeit keinen Beratungsbedarf hat, so kann er sein Abo für längstens drei Monate pausieren. Hierzu muss der Kunde GLUU eine E-Mail von der Emailadresse mit der er das Abonnement abgeschlossen hat, schreiben, aus der hervorgeht, dass er das Abo pausieren möchte und für welchen Zeitraum eine Pausierung erfolgen soll. GLUU wird in diesem Fall den von GLUU vermittelten Berater über die Pausierung des Abonnements informieren. Das Abonnement läuft innerhalb von drei Monaten nach der Beantragung der Pausierung durch den Kunden automatisch weiter, wenn der Kunde das Abonnement nicht fristgerecht kündigt. Sollte der ursprünglich für den Kunden zuständige Consultant nach der vom Kunden gewählten Pause nicht zur Verfügung stehen, vermittelt GLUU dem Kunden einen anderen Consultant aus Ihrem Beraterpool oder stellt dem Kunden einen Consultant von GLUU zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass der bisherige Consultant die Beratertätigkeit fortführt.


9.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, mit Wirkung zum Folgemonat ein Upgrade oder Downgrade seines Abos im GLUU STRIPE Kundencenter vorzunehmen, d.h. z.B. das ABO S zum ABO M zu erweitern oder andersherum zu reduzieren. GLUU und der vermittelte Consultant werden über die Änderung des Abos informiert. Sollte der Consultant bei einem Upgrade die nunmehr im Rahmen des geänderten Abos geschuldete Stundenzahl nicht leisten können, vermittelt GLUU dem Kunden einen neuen Consultant aus ihrem Beraterpool oder einen Consultant von GLUU. Der Kunde hat auch in diesem Fall keinen Anspruch darauf, dass der bisherige Consultant die Beratertätigkeit fortführt.

Bei einem Upgrade zum Abo XL nimmt GLUU, nachdem sie über die gewünschte Änderung des Abos durch den Kunden informiert wird, telefonisch Kontakt zum Kunden auf, um mit dem Kunden zu klären, in welchem Umfang und zu welchen Themen er einen Consultant benötigt und welche Qualifikationen der Consultant aus Sicht des Kunden mitbringen muss. Nachdem der Kunde GLUU die von ihm gewünschten Anforderungen an die Beratertätigkeit erklärt hat, benennt GLUU dem Kunden einen Preis für die individuell gewünschten Beratertätigkeiten. Durch die Versendung eines Links per E-Mail an den Kunden gibt GLUU ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages für einen Consultant, der das individuell vereinbarte Abonnement XL erfüllen kann, ab.  Nunmehr hat der Kunde 24 Stunden Zeit, um zu überlegen, ob er das Upgrade auf das Abo XL zu den von GLUU unterbreiteten Konditionen vornehmen möchte. Sollte der Kunde eine Vermittlungstätigkeit von GLUU für einen Consultant zu den individuell besprochenen Konditionen wünschen, so muss der Kunde auf den von GLUU übersendeten Link klicken, seine Kontakt- und Zahlungsdaten eingeben und auf den Button “Zahlungspflichtig abonnieren” klicken.  Die Ziffern 4.5. bis 4.7 geltend entsprechend. Mit Abschluss des separat geschlossenen Beratervertrages über die Beratertätigkeit im Rahmen des Abonnement XL verliert der ursprünglich zwischen dem Kunden und dem Consultant geschlossene Beratervertrag seine Wirkung und wird vollständig durch den neu geschlossenen Beratervertrag mit den Konditionen des Abonnements XL ersetzt.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1. Die Abonnements werden jeweils zum 01. eines jeden Monats abgeschlossen und haben eine Laufzeit von einem Monat („Mindestlaufzeit“). Wenn der Vertrag nicht spätestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit, d.h. jeweils zum Monatsende gekündigt wird, verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils einen weiteren Monat.


10.2. Das gebuchte Abonnement kann von dem selbstständigen Consultant bzw. dann, wenn GLUU die Beratungstätigkeit selbst vornimmt, von GLUU und dem Kunden jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.


10.3. Die Kündigung erfolgt direkt über das GLUU STRIPE Kundencenter (vgl. dazu Ziffer 9). GLUU und der vermittelte Berater werden in diesem Fall umgehend über die Kündigung informiert. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, per eingeschriebenen Brief gegenüber GLUU zu kündigen.


10.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

11. Gewährleistung und Haftung

11.1. Findet die Beratertätigkeit durch einen von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant statt, ist GLUU lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistung ein, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistung. GLUU haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Beratervertrages. Sämtliche sich aus dem Beratervertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem vermittelten Consultant und sind gegenüber diesem geltend zu machen. Rückzahlungen des an GLUU geleisteten Beraterentgelts bzw. von Teilen hiervon erfolgen, wenn der Consultant die Nicht- oder Schlechtleistung zugestanden hat bzw. die Nicht- oder Schlechtleistung rechtskräftig feststeht. In diesem Fall ist das an GLUU geleistete Beraterentgelt bzw. Teile hiervon unverzüglich nach der Mitteilung des Consultants an GLUU darüber, dass eine Nicht- oder Schlechtleistung durch ihn zugestanden ist bzw. nach Zugang eines rechtskräftigen Urteils oder Beschlusses an den Kunden zurückzuzahlen.


11.2. Wird die Beratertätigkeit durch GLUU selbst durchgeführt, sind etwaig entstehende Gewährleistungsansprüche direkt an GLUU zu richten und folgen aus dem separat abgeschlossenen Beratervertrag.


11.3. Im Hinblick auf die Vermittlungstätigkeit haftet GLUU bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. solchen, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch ist in diesem Fall die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt.


11.4. Im Übrigen haftet GLUU im Hinblick auf ihre Vermittlungstätigkeit für sonstige vertragliche Pflichtverletzungen und Delikt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


11.5. Soweit die Haftung von GLUU gemäß vorstehend Ziffer 11.3 und 11.5. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von GLUU.

 

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1. GLUU wird alle Informationen, die ihr im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit nach dieser Vereinbarung über den Kunden bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung von GLUU besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages zwischen GLUU und dem Kunden fort.


12.2. GLUU wird die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden beachten und einhalten.

 

13. Vertragsstrafe

13.1. Die von GLUU vermittelten Consultants stammen aus einem umfassenden Partnernetzwerk von GLUU, welches GLUU über Jahre aufgebaut hat. Jegliche direkte oder indirekte Zusammenarbeit zwischen dem von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant und dem Kunden ohne die Einbindung von GLUU bedarf der Zustimmung von GLUU. Dies gilt ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des selbstständigen Beratervertrages bis 24 Monate nach dem Abschluss des vermittelten Beratervertrages.


13.2. Kommt es ohne die erforderliche Zustimmung von GLUU zu einer direkten oder indirekten Zusammenarbeit zwischen dem Consultant und dem Kunden, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.


13.3. Ziffer 13.1. und 13.2. geltend entsprechend, wenn die Beratertätigkeit durch einen selbstständigen Consultant von GLUU durchgeführt wird. Ist der die Beratung durchführende Consultant bei GLUU angestellt, so fällt eine Vertragsstrafe nur an, wenn der bei GLUU angestellte Consultant in unlauterer Weise, d.h. nicht durch allgemeine Werbung, abgeworben oder eingestellt wurde. Die Vertragsstrafe ist bei der unlauteren Abwerbung oder Einstellung eines angestellten Consultants auf 5.000,00 € begrenzt.

 

14. Sonstiges
14.1. GLUU darf die Zusammenarbeit mit dem Kunden während der Vertragsdauer und darüber hinaus als Referenz in Online- und Offline-Werbemedien erwähnen und dafür auch auf ihrer Referenzen-Seite das Logo des Kunden verwenden.


14.2. GLUU steht das Recht zu, diese AGB jederzeit zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von GLUU, des vermittelten Consultants und des Kunden für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertrages, insbesondere Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen. Jede Änderung dieser AGB wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat die Möglichkeit, einer solchen Änderung innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt dieser Benachrichtigung in Textform, d.h. z.B. per E-Mail oder Brief, zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Änderung als angenommen. Wird der Änderung fristgerecht widersprochen, werden diese AGB nicht geändert. GLUU bzw. der selbstständige Consultant behält sich in diesem Fall jedoch vor, den selbstständigen Beratervertrag nach Ziffer 10 dieser AGB ordentlich zu kündigen.


14.3. Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.


Stand April 2024