AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Beratern durch GLUU

GLUU unterstützt Arbeitgeber (im Folgenden „Kunde/Kunden“) flexibel und gezielt bei der Umsetzung von Anforderungen an HR- bzw. People & Culture Departments. Hierzu stellt GLUU eine Plattform, über die abonnementbasiert Beratertätigkeiten gebucht werden können. GLUU vermittelt einen für das gebuchte Projekt passenden Consultant und übernimmt die Abrechnung in Form eines abonnementbasierten sog. “Productized Services” für den Consultant. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend die Vertragsbeziehung zwischen GLUU und dem Kunden in Bezug auf die vorstehend genannten Leistungen.

 

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

1.1. GLUU vermittelt die Beratungstätigkeit durch einen selbstständigen Consultant an den Kunden. Der Vertrag über die Beratungstätigkeit kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Consultant zustande.

1.2. In Einzelfällen nimmt GLUU die Beratungstätigkeit auch selbst wahr. In diesem Fall schließt GLUU mit dem Kunden einen eigenständigen Beratervertrag.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von GLUU, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen.

 

2. Grundsätze der Zusammenarbeit

Soweit GLUU die Beratertätigkeit nicht selbst wahrnimmt, handelt es sich bei den vermittelten Consultants um Selbstständige. Zwischen GLUU und den vermittelten Consultants besteht kein Anstellungsverhältnis. Die GLUU Hinweise zur Beauftragung der vermittelten Berater (PDF zum Download) sind zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit zu berücksichtigen. Bei Verstößen haftet der Kunde allein und stellt GLUU von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

 

3. Gegenstand der Vermittlung

3.1. GLUU vermittelt oder bietet selbst abonnementbasierte Beratertätigkeiten zu einem monatlich festgelegten Preis in 3 Größenordnungen an (S/M/L) an. Des Weiteren bietet GLUU eine maßgeschneiderte Beratertätigkeit (Abonnement XL) an, bei dem die Stundenzahl flexibel an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden kann.

3.2 Der Kunde kann zwischen folgenden Abonnements wählen:

a) ABO S

Max. 4 halbe Tage (16 Stunden monatlich)

HR Support für 1 Themengebiet

Betreuung durch persönlichen Consultant

b) ABO M

Max. 8 halbe Tage (32 Stunden monatlich)

HR Support für 2 Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant

c) ABO L

Max. 12 halbe Tage (48 Stunden monatlich)

HR Support für unbegrenzte Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant

d) ABO XL

Individuelles Volumen (monatlich 49 + Stunden)

HR Support für unbegrenzte Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant


3.3. GLUU vermittelt bzw. bietet selbst Beratertätigkeiten zu folgenden Themengebieten an:

- Coaching & Sparring

- Digitalisierung & Change

- Operations & Implementation

- Hiring & Retention

- Structure & Teams

- People & Culture

- Policies & Obligations

- Strategy & Branding


3.4. Die Beratung erfolgt durch einen von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant oder einen Consultant von GLUU, der über umfassende Expertise in den von dem Kunden gewählten Themengebieten verfügt.


3.5. Die Beratertätigkeit findet in der Regel ortsunabhängig / remote via Videokonferenz (Teams, Zoom, Whereby u.a.) statt. Die Consultants halten hierfür während der vereinbarten Beratungszeiten eine ausreichend stabile Breitband-Internetverbindung vor. Der Kunde sollte ebenfalls über eine ausreichend stabile Internetverbindung verfügen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Beratung obliegt dem Kunden. Sofern das vom Kunden eingesetzte Endgerät oder System die technischen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Beratung nicht erfüllt, ist diese unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt möglich. Eine ganze oder teilweise Rückerstattung des für die vermittelte oder durch die von GLUU selbst angebotene Beratertätigkeit an GLUU gezahlten Entgelts erfolgt in diesen Fällen nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass die eingeschränkte Erreichbarkeit nicht darauf beruht, dass das vom Kunden eingesetzte Endgerät oder System oder die Internetverbindung des Kunden nicht die technischen Voraussetzungen erfüllt und die Tätigkeit ohne Einsatz von Video, bspw. nur durch telefonischen Kontakt, nicht umzusetzen war.

 

4. Buchung und Vertragsschluss der ABOS S, M und L

4.1. Auf der Website von GLUU werden die unter Ziffer 3.2. beschriebenen und von GLUU vermittelten bzw. selbst angebotenen Abonnements S, M und L unter dem Button Abos & Preise angezeigt. Durch einen Klick auf den Button „Abo buchen“ wird der Kunde zu einer Maske weitergeleitet, in der er seine Kontaktinformationen (E-Mail Adresse und Telefonnummer) angeben muss, die Zahlungsmethode auswählen kann und seine Zahlungsdaten hinterlegt.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäß zu machen. Gibt der Kunde fehlerhafte Kontaktdaten ein, so ist GLUU nicht zu Nachforschungen verpflichtet.


4.2. Durch einen Klick auf den Button „Zahlungspflichtig abonnieren“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung der Vermittlungstätigkeit von GLUU ab.


4.3. Der Vertragsschluss über die Vermittlungstätigkeit von GLUU kommt zustande, indem GLUU dem Kunden per E-Mail den Auftrag bestätigt.


4.4. Nach Vertragsschluss nimmt GLUU innerhalb von 24 Stunden telefonisch Kontakt zu dem Kunden auf, um alle relevanten Details für die Vermittlungstätigkeit vom Kunden zu erfahren. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, GLUU selbst zu kontaktieren, indem er sich telefonisch bei der von GLUU in der Bestätigungsemail angegebenen Telefonnummer meldet oder auf die Bestätigungsemail von GLUU per E-Mail antwortet. Der Kunde kann auch einen festen Termin zum Erstgespräch via Calendly LINK, der in der Bestätigungsemail angegeben ist, buchen.


4.5. Im Folgenden vermittelt GLUU dem Kunden einen selbstständigen Consultant aus ihrem Partnernetzwerk oder einen bei GLUU angestellten oder selbstständig tätigen Consultant. 


4.6. Sobald GLUU einen passenden Consultant gefunden hat, plant GLUU in zeitlicher Abstimmung mit dem Kunden und dem Consultant ein Kick-Off Meeting, in dem sich der Kunde und der Consultant kennenlernen können. Das Kick-Off Meeting findet remote statt. Nach dem Ende des Kick-Off Meetings hat der Kunde 24 Stunden Zeit, zu entscheiden, ob er einen separaten Beratervertrag mit dem ihm vermittelten Consultant oder dem Consultant von GLUU abschließen möchte. Teilt der Kunde innerhalb dieser 24 Stunden GLUU schriftlich mit (in Textform, also per E-Mail von der E-Mailadresse aus, mit der er das Abo inkl. Eingabe der Kreditkartendaten abgeschlossen hat oder Brief) dass er von einer Zusammenarbeit absehen möchte, so kommt kein separater Beratungsvertrag zustande. Erfolgt innerhalb dieser 24 Stunden in Textform gegenüber GLUU keine Absage, so lässt der von GLUU vermittelte Consultant dem Kunden innerhalb von 24 Stunden einen Beratervertrag (sog. „Project Offer“) zukommen. Hierdurch wird ein verbindliches Angebot des Consultants auf Abschluss eines separaten Beratervertrages abgegeben, an das der Consultant 24 Stunden gebunden ist.


4.7. Der separate Beratervertrag kommt zustande, indem der Kunde das „Project Offer“ innerhalb von 24 Stunden digital signiert und dem Consultant zukommen lässt. Sollte der Kunde das „Project Offer“ nicht innerhalb von 24 Stunden digital signieren, kommt kein Beratervertrag zustande. Die nach Ablauf von 24 Stunden vom Kunden signierten, beim Consultant eingehenden „Project Offer“ gelten als neues Angebot auf Abschluss eines Beratervertrages. Der von GLUU vermittelte Consultant behält sich vor diese Angebote anzunehmen. In jedem Fall gelten sämtliche nach Ablauf von 24 Stunden eingehenden „Project Offers“ als von GLUU vermittelt.

 

5. Buchung und Vertragsschluss ABO XL
5.1. Auf der Website von GLUU wird unter dem Button Abos & Preise das individuell gestaltbare Abonnement XL angezeigt. Durch einen Klick auf den Button „Termin buchen“ wird der Kunde auf eine Seite weitergeleitet, auf der er einen Termin mit GLUU für ein Erstgespräch vereinbaren kann. Alternativ kann der Kunde GLUU auch zwei Terminvorschläge per E-Mail mitteilen. GLUU versucht, diesen Terminvorschlägen nachzukommen. Sollte GLUU die vom Kunden vorgeschlagenen Termine nicht wahrnehmen können, wird ein Termin zum Erstgespräch zwischen GLUU und dem Kunden individuell per E-Mail oder Telefon abgestimmt. An dem vom Kunden gebuchten oder individuell abgestimmten Termin findet ein Erstgespräch mit GLUU statt. In dem Erstgespräch hat der Kunde die Möglichkeit, GLUU mitzuteilen, in welchem Umfang und welchen Bereichen er einen Consultant benötigt und welche Qualifikationen der Consultant aus seiner Sicht vorweisen soll. GLUU benennt dem Kunden daraufhin einen abonnementbasierten, monatlichen Preis für die auf die Bedürfnisse des Kunden individualisierte Beratertätigkeit. Der Kunde hat daraufhin 24 Stunden Zeit, zu überlegen, ob er GLUU mit der Vermittlung eines Consultants zu den von GLUU unterbreiteten Konditionen beauftragen möchte. Sollte der Kunde eine Vermittlungstätigkeit von GLUU wünschen, so kann er über einen ihm durch GLUU per E-Mail geschickten Link die Vermittlung des Abo XL buchen. Hierzu wird der Kunde durch einen Klick auf den geschickten Link auf eine Maske weitergeleitet in der er seine Kontakt- und Zahlungsdaten angeben muss. Durch einen Klick auf den Button “Zahlungspflichtig abonnieren” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab. Erfolgt eine Buchung des Abo XL erst nach dem Ablauf der 24 Stunden kommt kein Vertrag über die Vermittlungstätigkeit durch GLUU zustande.


5.2.  Der Vertragsschluss über die Vermittlungstätigkeit durch GLUU kommt zustande, indem GLUU dem Kunden den Vermittlungsauftrag per E-Mail bestätigt.


5.3. Die Ziffern 4.5 bis 4.7. gelten entsprechend.

 

6. Preise
6.1. Für die durch GLUU vermittelten oder von GLUU selbst wahrgenommenen Beratertätigkeiten fallen folgende Kosten pro Monat an:

a) ABO S: 2.480,00 €

b) ABO M: 4.640,00 €

c) ABO L:  6.480,00 €

d) ABO XL: der Preis wird je nach Bedarf und Umfang zwischen GLUU und dem Kunden individuell vereinbart (vgl. dazu auch Ziffer 5.1.)


6.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt.
 

7. Preisanpassung

Die unter Ziffer 6 ausgewiesenen Preise für ein Abonnement können nach billigem Ermessen angepasst werden, wenn sich die auf das jeweilige Abonnement entfallenden Gesamtkosten nach Anschluss des von GLUU vermittelten oder von GLUU selber abgeschlossenen selbstständigen Beratervertrages ändern und die Änderung bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war. Zu den Gesamtkosten zählen folgende Kosten:

·       Kosten für Webspace und E-Mail Accounts

·       Kosten für die Domain und für Hosting sowie Maintenance der Website

·       Kosten für Miete Arbeitsplatz

·       Kosten für die Zahlungsabwicklung via Stripe

·       Kosten für den Betrieb der Projektplattform und des betrieblichen CMS Systems

·       Kosten für die Verwendung von SAAS Tools wie bspw. Docusign, Calendly etc.

·       Kosten für Rechtsberatung, Steuerberatung und Design-Dienstleistungen

·       Kosten für technische Dienstleister (IT Support etc.)

·       Kosten für Marketing, Social Media und PR

·       Kosten für Seminare und Weiterbildung

·       Kosten für die Erstellung von Werbemitteln, Kampagnen und Branding

·       Kosten für Printprodukte und Bürobedarf

 

Gestiegene Kosten bei einer Kostenart dürfen nur für die Preisanpassung bestehender, laufender Abonnements herangezogen werden, wenn und soweit die Gesamtkosten nicht durch geringere Kosten in anderen Kostenarten ausgeglichen werden. Sollten sich die Gesamtkosten senken, ist der Preis für das Abonnement zu verringern.

GLUU wird die von der Preisanpassung betroffenen Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung über die Preisanpassung informieren. Die Information erfolgt per E-Mail. Der Kunde kann der Preisanpassung bis zum Ablauf des Tages, an dem die Preisanpassung in Kraft treten soll, in Textform, d.h. per E-Mail oder Brief, widersprechen. GLUU wird die Kunden in ihrer Mitteilung zur Preisanpassung über dieses Widerrufsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs informieren. Wird der Preisanpassung fristgerecht widersprochen, so wird das Abonnement zu dem ursprünglich vereinbarten Preis fortgesetzt. Der durch GLUU vermittelte Consultant bzw., sofern die Beratertätigkeit durch GLUU selbst wahrgenommen wird, GLUU behält sich in diesem Fall jedoch vor, das Abonnement zum Ende der Laufzeit ordentlich zu kündigen (vgl. Ziffer 10). Wird der Preisanpassung nicht oder nicht fristgerecht widersprochen, so wird das Abonnement zu dem angepassten Preis fortgesetzt.

 

8. Zahlung

8.1. Die Abrechnung des Honorars aus dem eigenständigen Beratervertrag erfolgt über GLUU. GLUU ist durch den vermittelten selbstständigen Berater zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt.


8.2. Der Zahlungseinzug erfolgt jeweils am 01. eines jeden Monats, beginnend mit dem Monat, der dem Abschluss des Beratervertrages folgt bzw. sollte der Beratervertrag am 01. eines Monats abgeschlossen werden mit dem Tag des Abschlusses des Beratervertrages.


8.3. Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsmittel akzeptiert.

 

9. GLUU STRIPE Kundencenter/ Änderung des gebuchten Abo`s durch den Kunden

9.1. Nach Abschluss des Beratervertrages (vgl. dazu Ziffer 4 und 5) erhält der Kunde durch GLUU einen Erstzugang zum GLUU STRIPE Kundencenter. In Rahmen des GLUU STRIPE Kundencenters hat der Kunde die Möglichkeit, sein gebuchtes Abo über die Beratertätigkeit an seine Bedürfnisse anzupassen (pausieren, Upgrade, Downgrade) und zu kündigen.


9.2. Sollte sich nach einiger Zeit herausstellen, dass der Kunde für eine gewisse Zeit keinen Beratungsbedarf hat, so kann er sein Abo für längstens drei Monate pausieren. Hierzu muss der Kunde GLUU eine E-Mail von der Emailadresse mit der er das Abonnement abgeschlossen hat, schreiben, aus der hervorgeht, dass er das Abo pausieren möchte und für welchen Zeitraum eine Pausierung erfolgen soll. GLUU wird in diesem Fall den von GLUU vermittelten Berater über die Pausierung des Abonnements informieren. Das Abonnement läuft innerhalb von drei Monaten nach der Beantragung der Pausierung durch den Kunden automatisch weiter, wenn der Kunde das Abonnement nicht fristgerecht kündigt. Sollte der ursprünglich für den Kunden zuständige Consultant nach der vom Kunden gewählten Pause nicht zur Verfügung stehen, vermittelt GLUU dem Kunden einen anderen Consultant aus Ihrem Beraterpool oder stellt dem Kunden einen Consultant von GLUU zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass der bisherige Consultant die Beratertätigkeit fortführt.


9.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, mit Wirkung zum Folgemonat ein Upgrade oder Downgrade seines Abos im GLUU STRIPE Kundencenter vorzunehmen, d.h. z.B. das ABO S zum ABO M zu erweitern oder andersherum zu reduzieren. GLUU und der vermittelte Consultant werden über die Änderung des Abos informiert. Sollte der Consultant bei einem Upgrade die nunmehr im Rahmen des geänderten Abos geschuldete Stundenzahl nicht leisten können, vermittelt GLUU dem Kunden einen neuen Consultant aus ihrem Beraterpool oder einen Consultant von GLUU. Der Kunde hat auch in diesem Fall keinen Anspruch darauf, dass der bisherige Consultant die Beratertätigkeit fortführt.

Bei einem Upgrade zum Abo XL nimmt GLUU, nachdem sie über die gewünschte Änderung des Abos durch den Kunden informiert wird, telefonisch Kontakt zum Kunden auf, um mit dem Kunden zu klären, in welchem Umfang und zu welchen Themen er einen Consultant benötigt und welche Qualifikationen der Consultant aus Sicht des Kunden mitbringen muss. Nachdem der Kunde GLUU die von ihm gewünschten Anforderungen an die Beratertätigkeit erklärt hat, benennt GLUU dem Kunden einen Preis für die individuell gewünschten Beratertätigkeiten. Durch die Versendung eines Links per E-Mail an den Kunden gibt GLUU ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages für einen Consultant, der das individuell vereinbarte Abonnement XL erfüllen kann, ab.  Nunmehr hat der Kunde 24 Stunden Zeit, um zu überlegen, ob er das Upgrade auf das Abo XL zu den von GLUU unterbreiteten Konditionen vornehmen möchte. Sollte der Kunde eine Vermittlungstätigkeit von GLUU für einen Consultant zu den individuell besprochenen Konditionen wünschen, so muss der Kunde auf den von GLUU übersendeten Link klicken, seine Kontakt- und Zahlungsdaten eingeben und auf den Button “Zahlungspflichtig abonnieren” klicken.  Die Ziffern 4.5. bis 4.7 geltend entsprechend. Mit Abschluss des separat geschlossenen Beratervertrages über die Beratertätigkeit im Rahmen des Abonnement XL verliert der ursprünglich zwischen dem Kunden und dem Consultant geschlossene Beratervertrag seine Wirkung und wird vollständig durch den neu geschlossenen Beratervertrag mit den Konditionen des Abonnements XL ersetzt.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1. Die Abonnements werden jeweils zum 01. eines jeden Monats abgeschlossen und haben eine Laufzeit von einem Monat („Mindestlaufzeit“). Wenn der Vertrag nicht spätestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit, d.h. jeweils zum Monatsende gekündigt wird, verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils einen weiteren Monat.


10.2. Das gebuchte Abonnement kann von dem selbstständigen Consultant bzw. dann, wenn GLUU die Beratungstätigkeit selbst vornimmt, von GLUU und dem Kunden jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.


10.3. Die Kündigung erfolgt direkt über das GLUU STRIPE Kundencenter (vgl. dazu Ziffer 9). GLUU und der vermittelte Berater werden in diesem Fall umgehend über die Kündigung informiert. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, per eingeschriebenen Brief gegenüber GLUU zu kündigen.


10.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

11. Gewährleistung und Haftung

11.1. Findet die Beratertätigkeit durch einen von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant statt, ist GLUU lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistung ein, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistung. GLUU haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Beratervertrages. Sämtliche sich aus dem Beratervertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem vermittelten Consultant und sind gegenüber diesem geltend zu machen. Rückzahlungen des an GLUU geleisteten Beraterentgelts bzw. von Teilen hiervon erfolgen, wenn der Consultant die Nicht- oder Schlechtleistung zugestanden hat bzw. die Nicht- oder Schlechtleistung rechtskräftig feststeht. In diesem Fall ist das an GLUU geleistete Beraterentgelt bzw. Teile hiervon unverzüglich nach der Mitteilung des Consultants an GLUU darüber, dass eine Nicht- oder Schlechtleistung durch ihn zugestanden ist bzw. nach Zugang eines rechtskräftigen Urteils oder Beschlusses an den Kunden zurückzuzahlen.


11.2. Wird die Beratertätigkeit durch GLUU selbst durchgeführt, sind etwaig entstehende Gewährleistungsansprüche direkt an GLUU zu richten und folgen aus dem separat abgeschlossenen Beratervertrag.


11.3. Im Hinblick auf die Vermittlungstätigkeit haftet GLUU bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. solchen, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch ist in diesem Fall die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt.


11.4. Im Übrigen haftet GLUU im Hinblick auf ihre Vermittlungstätigkeit für sonstige vertragliche Pflichtverletzungen und Delikt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


11.5. Soweit die Haftung von GLUU gemäß vorstehend Ziffer 11.3 und 11.5. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von GLUU.

 

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1. GLUU wird alle Informationen, die ihr im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit nach dieser Vereinbarung über den Kunden bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung von GLUU besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages zwischen GLUU und dem Kunden fort.


12.2. GLUU wird die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden beachten und einhalten.

 

13. Vertragsstrafe

13.1. Die von GLUU vermittelten Consultants stammen aus einem umfassenden Partnernetzwerk von GLUU, welches GLUU über Jahre aufgebaut hat. Jegliche direkte oder indirekte Zusammenarbeit zwischen dem von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant und dem Kunden ohne die Einbindung von GLUU bedarf der Zustimmung von GLUU. Dies gilt ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des selbstständigen Beratervertrages bis 24 Monate nach dem Abschluss des vermittelten Beratervertrages.


13.2. Kommt es ohne die erforderliche Zustimmung von GLUU zu einer direkten oder indirekten Zusammenarbeit zwischen dem Consultant und dem Kunden, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.


13.3. Ziffer 13.1. und 13.2. geltend entsprechend, wenn die Beratertätigkeit durch einen selbstständigen Consultant von GLUU durchgeführt wird. Ist der die Beratung durchführende Consultant bei GLUU angestellt, so fällt eine Vertragsstrafe nur an, wenn der bei GLUU angestellte Consultant in unlauterer Weise, d.h. nicht durch allgemeine Werbung, abgeworben oder eingestellt wurde. Die Vertragsstrafe ist bei der unlauteren Abwerbung oder Einstellung eines angestellten Consultants auf 5.000,00 € begrenzt.

 

14. Sonstiges
14.1. GLUU darf die Zusammenarbeit mit dem Kunden während der Vertragsdauer und darüber hinaus als Referenz in Online- und Offline-Werbemedien erwähnen und dafür auch auf ihrer Referenzen-Seite das Logo des Kunden verwenden.


14.2. GLUU steht das Recht zu, diese AGB jederzeit zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von GLUU, des vermittelten Consultants und des Kunden für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertrages, insbesondere Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen. Jede Änderung dieser AGB wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat die Möglichkeit, einer solchen Änderung innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt dieser Benachrichtigung in Textform, d.h. z.B. per E-Mail oder Brief, zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Änderung als angenommen. Wird der Änderung fristgerecht widersprochen, werden diese AGB nicht geändert. GLUU bzw. der selbstständige Consultant behält sich in diesem Fall jedoch vor, den selbstständigen Beratervertrag nach Ziffer 10 dieser AGB ordentlich zu kündigen.


14.3. Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.


Stand April 2024







 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Beratern durch GLUU

GLUU unterstützt Arbeitgeber (im Folgenden „Kunde/Kunden“) flexibel und gezielt bei der Umsetzung von Anforderungen an HR- bzw. People & Culture Departments. Hierzu stellt GLUU eine Plattform, über die abonnementbasiert Beratertätigkeiten gebucht werden können. GLUU vermittelt einen für das gebuchte Projekt passenden Consultant und übernimmt die Abrechnung in Form eines abonnementbasierten sog. “Productized Services” für den Consultant. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend die Vertragsbeziehung zwischen GLUU und dem Kunden in Bezug auf die vorstehend genannten Leistungen.

 

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

1.1. GLUU vermittelt die Beratungstätigkeit durch einen selbstständigen Consultant an den Kunden. Der Vertrag über die Beratungstätigkeit kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Consultant zustande.

1.2. In Einzelfällen nimmt GLUU die Beratungstätigkeit auch selbst wahr. In diesem Fall schließt GLUU mit dem Kunden einen eigenständigen Beratervertrag.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von GLUU, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen.

 

2. Grundsätze der Zusammenarbeit

Soweit GLUU die Beratertätigkeit nicht selbst wahrnimmt, handelt es sich bei den vermittelten Consultants um Selbstständige. Zwischen GLUU und den vermittelten Consultants besteht kein Anstellungsverhältnis. Die GLUU Hinweise zur Beauftragung der vermittelten Berater (PDF zum Download) sind zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit zu berücksichtigen. Bei Verstößen haftet der Kunde allein und stellt GLUU von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

 

3. Gegenstand der Vermittlung

3.1. GLUU vermittelt oder bietet selbst abonnementbasierte Beratertätigkeiten zu einem monatlich festgelegten Preis in 3 Größenordnungen an (S/M/L) an. Des Weiteren bietet GLUU eine maßgeschneiderte Beratertätigkeit (Abonnement XL) an, bei dem die Stundenzahl flexibel an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden kann.

3.2 Der Kunde kann zwischen folgenden Abonnements wählen:

a) ABO S

Max. 4 halbe Tage (16 Stunden monatlich)

HR Support für 1 Themengebiet

Betreuung durch persönlichen Consultant

b) ABO M

Max. 8 halbe Tage (32 Stunden monatlich)

HR Support für 2 Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant

c) ABO L

Max. 12 halbe Tage (48 Stunden monatlich)

HR Support für unbegrenzte Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant

d) ABO XL

Individuelles Volumen (monatlich 49 + Stunden)

HR Support für unbegrenzte Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant


3.3. GLUU vermittelt bzw. bietet selbst Beratertätigkeiten zu folgenden Themengebieten an:

- Coaching & Sparring

- Digitalisierung & Change

- Operations & Implementation

- Hiring & Retention

- Structure & Teams

- People & Culture

- Policies & Obligations

- Strategy & Branding


3.4. Die Beratung erfolgt durch einen von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant oder einen Consultant von GLUU, der über umfassende Expertise in den von dem Kunden gewählten Themengebieten verfügt.


3.5. Die Beratertätigkeit findet in der Regel ortsunabhängig / remote via Videokonferenz (Teams, Zoom, Whereby u.a.) statt. Die Consultants halten hierfür während der vereinbarten Beratungszeiten eine ausreichend stabile Breitband-Internetverbindung vor. Der Kunde sollte ebenfalls über eine ausreichend stabile Internetverbindung verfügen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Beratung obliegt dem Kunden. Sofern das vom Kunden eingesetzte Endgerät oder System die technischen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Beratung nicht erfüllt, ist diese unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt möglich. Eine ganze oder teilweise Rückerstattung des für die vermittelte oder durch die von GLUU selbst angebotene Beratertätigkeit an GLUU gezahlten Entgelts erfolgt in diesen Fällen nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass die eingeschränkte Erreichbarkeit nicht darauf beruht, dass das vom Kunden eingesetzte Endgerät oder System oder die Internetverbindung des Kunden nicht die technischen Voraussetzungen erfüllt und die Tätigkeit ohne Einsatz von Video, bspw. nur durch telefonischen Kontakt, nicht umzusetzen war.

 

4. Buchung und Vertragsschluss der ABOS S, M und L

4.1. Auf der Website von GLUU werden die unter Ziffer 3.2. beschriebenen und von GLUU vermittelten bzw. selbst angebotenen Abonnements S, M und L unter dem Button Abos & Preise angezeigt. Durch einen Klick auf den Button „Abo buchen“ wird der Kunde zu einer Maske weitergeleitet, in der er seine Kontaktinformationen (E-Mail Adresse und Telefonnummer) angeben muss, die Zahlungsmethode auswählen kann und seine Zahlungsdaten hinterlegt.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäß zu machen. Gibt der Kunde fehlerhafte Kontaktdaten ein, so ist GLUU nicht zu Nachforschungen verpflichtet.


4.2. Durch einen Klick auf den Button „Zahlungspflichtig abonnieren“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung der Vermittlungstätigkeit von GLUU ab.


4.3. Der Vertragsschluss über die Vermittlungstätigkeit von GLUU kommt zustande, indem GLUU dem Kunden per E-Mail den Auftrag bestätigt.


4.4. Nach Vertragsschluss nimmt GLUU innerhalb von 24 Stunden telefonisch Kontakt zu dem Kunden auf, um alle relevanten Details für die Vermittlungstätigkeit vom Kunden zu erfahren. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, GLUU selbst zu kontaktieren, indem er sich telefonisch bei der von GLUU in der Bestätigungsemail angegebenen Telefonnummer meldet oder auf die Bestätigungsemail von GLUU per E-Mail antwortet. Der Kunde kann auch einen festen Termin zum Erstgespräch via Calendly LINK, der in der Bestätigungsemail angegeben ist, buchen.


4.5. Im Folgenden vermittelt GLUU dem Kunden einen selbstständigen Consultant aus ihrem Partnernetzwerk oder einen bei GLUU angestellten oder selbstständig tätigen Consultant. 


4.6. Sobald GLUU einen passenden Consultant gefunden hat, plant GLUU in zeitlicher Abstimmung mit dem Kunden und dem Consultant ein Kick-Off Meeting, in dem sich der Kunde und der Consultant kennenlernen können. Das Kick-Off Meeting findet remote statt. Nach dem Ende des Kick-Off Meetings hat der Kunde 24 Stunden Zeit, zu entscheiden, ob er einen separaten Beratervertrag mit dem ihm vermittelten Consultant oder dem Consultant von GLUU abschließen möchte. Teilt der Kunde innerhalb dieser 24 Stunden GLUU schriftlich mit (in Textform, also per E-Mail von der E-Mailadresse aus, mit der er das Abo inkl. Eingabe der Kreditkartendaten abgeschlossen hat oder Brief) dass er von einer Zusammenarbeit absehen möchte, so kommt kein separater Beratungsvertrag zustande. Erfolgt innerhalb dieser 24 Stunden in Textform gegenüber GLUU keine Absage, so lässt der von GLUU vermittelte Consultant dem Kunden innerhalb von 24 Stunden einen Beratervertrag (sog. „Project Offer“) zukommen. Hierdurch wird ein verbindliches Angebot des Consultants auf Abschluss eines separaten Beratervertrages abgegeben, an das der Consultant 24 Stunden gebunden ist.


4.7. Der separate Beratervertrag kommt zustande, indem der Kunde das „Project Offer“ innerhalb von 24 Stunden digital signiert und dem Consultant zukommen lässt. Sollte der Kunde das „Project Offer“ nicht innerhalb von 24 Stunden digital signieren, kommt kein Beratervertrag zustande. Die nach Ablauf von 24 Stunden vom Kunden signierten, beim Consultant eingehenden „Project Offer“ gelten als neues Angebot auf Abschluss eines Beratervertrages. Der von GLUU vermittelte Consultant behält sich vor diese Angebote anzunehmen. In jedem Fall gelten sämtliche nach Ablauf von 24 Stunden eingehenden „Project Offers“ als von GLUU vermittelt.

 

5. Buchung und Vertragsschluss ABO XL
5.1. Auf der Website von GLUU wird unter dem Button Abos & Preise das individuell gestaltbare Abonnement XL angezeigt. Durch einen Klick auf den Button „Termin buchen“ wird der Kunde auf eine Seite weitergeleitet, auf der er einen Termin mit GLUU für ein Erstgespräch vereinbaren kann. Alternativ kann der Kunde GLUU auch zwei Terminvorschläge per E-Mail mitteilen. GLUU versucht, diesen Terminvorschlägen nachzukommen. Sollte GLUU die vom Kunden vorgeschlagenen Termine nicht wahrnehmen können, wird ein Termin zum Erstgespräch zwischen GLUU und dem Kunden individuell per E-Mail oder Telefon abgestimmt. An dem vom Kunden gebuchten oder individuell abgestimmten Termin findet ein Erstgespräch mit GLUU statt. In dem Erstgespräch hat der Kunde die Möglichkeit, GLUU mitzuteilen, in welchem Umfang und welchen Bereichen er einen Consultant benötigt und welche Qualifikationen der Consultant aus seiner Sicht vorweisen soll. GLUU benennt dem Kunden daraufhin einen abonnementbasierten, monatlichen Preis für die auf die Bedürfnisse des Kunden individualisierte Beratertätigkeit. Der Kunde hat daraufhin 24 Stunden Zeit, zu überlegen, ob er GLUU mit der Vermittlung eines Consultants zu den von GLUU unterbreiteten Konditionen beauftragen möchte. Sollte der Kunde eine Vermittlungstätigkeit von GLUU wünschen, so kann er über einen ihm durch GLUU per E-Mail geschickten Link die Vermittlung des Abo XL buchen. Hierzu wird der Kunde durch einen Klick auf den geschickten Link auf eine Maske weitergeleitet in der er seine Kontakt- und Zahlungsdaten angeben muss. Durch einen Klick auf den Button “Zahlungspflichtig abonnieren” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab. Erfolgt eine Buchung des Abo XL erst nach dem Ablauf der 24 Stunden kommt kein Vertrag über die Vermittlungstätigkeit durch GLUU zustande.


5.2.  Der Vertragsschluss über die Vermittlungstätigkeit durch GLUU kommt zustande, indem GLUU dem Kunden den Vermittlungsauftrag per E-Mail bestätigt.


5.3. Die Ziffern 4.5 bis 4.7. gelten entsprechend.

 

6. Preise
6.1. Für die durch GLUU vermittelten oder von GLUU selbst wahrgenommenen Beratertätigkeiten fallen folgende Kosten pro Monat an:

a) ABO S: 2.480,00 €

b) ABO M: 4.640,00 €

c) ABO L:  6.480,00 €

d) ABO XL: der Preis wird je nach Bedarf und Umfang zwischen GLUU und dem Kunden individuell vereinbart (vgl. dazu auch Ziffer 5.1.)


6.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt.
 

7. Preisanpassung

Die unter Ziffer 6 ausgewiesenen Preise für ein Abonnement können nach billigem Ermessen angepasst werden, wenn sich die auf das jeweilige Abonnement entfallenden Gesamtkosten nach Anschluss des von GLUU vermittelten oder von GLUU selber abgeschlossenen selbstständigen Beratervertrages ändern und die Änderung bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war. Zu den Gesamtkosten zählen folgende Kosten:

·       Kosten für Webspace und E-Mail Accounts

·       Kosten für die Domain und für Hosting sowie Maintenance der Website

·       Kosten für Miete Arbeitsplatz

·       Kosten für die Zahlungsabwicklung via Stripe

·       Kosten für den Betrieb der Projektplattform und des betrieblichen CMS Systems

·       Kosten für die Verwendung von SAAS Tools wie bspw. Docusign, Calendly etc.

·       Kosten für Rechtsberatung, Steuerberatung und Design-Dienstleistungen

·       Kosten für technische Dienstleister (IT Support etc.)

·       Kosten für Marketing, Social Media und PR

·       Kosten für Seminare und Weiterbildung

·       Kosten für die Erstellung von Werbemitteln, Kampagnen und Branding

·       Kosten für Printprodukte und Bürobedarf

 

Gestiegene Kosten bei einer Kostenart dürfen nur für die Preisanpassung bestehender, laufender Abonnements herangezogen werden, wenn und soweit die Gesamtkosten nicht durch geringere Kosten in anderen Kostenarten ausgeglichen werden. Sollten sich die Gesamtkosten senken, ist der Preis für das Abonnement zu verringern.

GLUU wird die von der Preisanpassung betroffenen Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung über die Preisanpassung informieren. Die Information erfolgt per E-Mail. Der Kunde kann der Preisanpassung bis zum Ablauf des Tages, an dem die Preisanpassung in Kraft treten soll, in Textform, d.h. per E-Mail oder Brief, widersprechen. GLUU wird die Kunden in ihrer Mitteilung zur Preisanpassung über dieses Widerrufsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs informieren. Wird der Preisanpassung fristgerecht widersprochen, so wird das Abonnement zu dem ursprünglich vereinbarten Preis fortgesetzt. Der durch GLUU vermittelte Consultant bzw., sofern die Beratertätigkeit durch GLUU selbst wahrgenommen wird, GLUU behält sich in diesem Fall jedoch vor, das Abonnement zum Ende der Laufzeit ordentlich zu kündigen (vgl. Ziffer 10). Wird der Preisanpassung nicht oder nicht fristgerecht widersprochen, so wird das Abonnement zu dem angepassten Preis fortgesetzt.

 

8. Zahlung

8.1. Die Abrechnung des Honorars aus dem eigenständigen Beratervertrag erfolgt über GLUU. GLUU ist durch den vermittelten selbstständigen Berater zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt.


8.2. Der Zahlungseinzug erfolgt jeweils am 01. eines jeden Monats, beginnend mit dem Monat, der dem Abschluss des Beratervertrages folgt bzw. sollte der Beratervertrag am 01. eines Monats abgeschlossen werden mit dem Tag des Abschlusses des Beratervertrages.


8.3. Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsmittel akzeptiert.

 

9. GLUU STRIPE Kundencenter/ Änderung des gebuchten Abo`s durch den Kunden

9.1. Nach Abschluss des Beratervertrages (vgl. dazu Ziffer 4 und 5) erhält der Kunde durch GLUU einen Erstzugang zum GLUU STRIPE Kundencenter. In Rahmen des GLUU STRIPE Kundencenters hat der Kunde die Möglichkeit, sein gebuchtes Abo über die Beratertätigkeit an seine Bedürfnisse anzupassen (pausieren, Upgrade, Downgrade) und zu kündigen.


9.2. Sollte sich nach einiger Zeit herausstellen, dass der Kunde für eine gewisse Zeit keinen Beratungsbedarf hat, so kann er sein Abo für längstens drei Monate pausieren. Hierzu muss der Kunde GLUU eine E-Mail von der Emailadresse mit der er das Abonnement abgeschlossen hat, schreiben, aus der hervorgeht, dass er das Abo pausieren möchte und für welchen Zeitraum eine Pausierung erfolgen soll. GLUU wird in diesem Fall den von GLUU vermittelten Berater über die Pausierung des Abonnements informieren. Das Abonnement läuft innerhalb von drei Monaten nach der Beantragung der Pausierung durch den Kunden automatisch weiter, wenn der Kunde das Abonnement nicht fristgerecht kündigt. Sollte der ursprünglich für den Kunden zuständige Consultant nach der vom Kunden gewählten Pause nicht zur Verfügung stehen, vermittelt GLUU dem Kunden einen anderen Consultant aus Ihrem Beraterpool oder stellt dem Kunden einen Consultant von GLUU zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass der bisherige Consultant die Beratertätigkeit fortführt.


9.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, mit Wirkung zum Folgemonat ein Upgrade oder Downgrade seines Abos im GLUU STRIPE Kundencenter vorzunehmen, d.h. z.B. das ABO S zum ABO M zu erweitern oder andersherum zu reduzieren. GLUU und der vermittelte Consultant werden über die Änderung des Abos informiert. Sollte der Consultant bei einem Upgrade die nunmehr im Rahmen des geänderten Abos geschuldete Stundenzahl nicht leisten können, vermittelt GLUU dem Kunden einen neuen Consultant aus ihrem Beraterpool oder einen Consultant von GLUU. Der Kunde hat auch in diesem Fall keinen Anspruch darauf, dass der bisherige Consultant die Beratertätigkeit fortführt.

Bei einem Upgrade zum Abo XL nimmt GLUU, nachdem sie über die gewünschte Änderung des Abos durch den Kunden informiert wird, telefonisch Kontakt zum Kunden auf, um mit dem Kunden zu klären, in welchem Umfang und zu welchen Themen er einen Consultant benötigt und welche Qualifikationen der Consultant aus Sicht des Kunden mitbringen muss. Nachdem der Kunde GLUU die von ihm gewünschten Anforderungen an die Beratertätigkeit erklärt hat, benennt GLUU dem Kunden einen Preis für die individuell gewünschten Beratertätigkeiten. Durch die Versendung eines Links per E-Mail an den Kunden gibt GLUU ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages für einen Consultant, der das individuell vereinbarte Abonnement XL erfüllen kann, ab.  Nunmehr hat der Kunde 24 Stunden Zeit, um zu überlegen, ob er das Upgrade auf das Abo XL zu den von GLUU unterbreiteten Konditionen vornehmen möchte. Sollte der Kunde eine Vermittlungstätigkeit von GLUU für einen Consultant zu den individuell besprochenen Konditionen wünschen, so muss der Kunde auf den von GLUU übersendeten Link klicken, seine Kontakt- und Zahlungsdaten eingeben und auf den Button “Zahlungspflichtig abonnieren” klicken.  Die Ziffern 4.5. bis 4.7 geltend entsprechend. Mit Abschluss des separat geschlossenen Beratervertrages über die Beratertätigkeit im Rahmen des Abonnement XL verliert der ursprünglich zwischen dem Kunden und dem Consultant geschlossene Beratervertrag seine Wirkung und wird vollständig durch den neu geschlossenen Beratervertrag mit den Konditionen des Abonnements XL ersetzt.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1. Die Abonnements werden jeweils zum 01. eines jeden Monats abgeschlossen und haben eine Laufzeit von einem Monat („Mindestlaufzeit“). Wenn der Vertrag nicht spätestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit, d.h. jeweils zum Monatsende gekündigt wird, verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils einen weiteren Monat.


10.2. Das gebuchte Abonnement kann von dem selbstständigen Consultant bzw. dann, wenn GLUU die Beratungstätigkeit selbst vornimmt, von GLUU und dem Kunden jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.


10.3. Die Kündigung erfolgt direkt über das GLUU STRIPE Kundencenter (vgl. dazu Ziffer 9). GLUU und der vermittelte Berater werden in diesem Fall umgehend über die Kündigung informiert. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, per eingeschriebenen Brief gegenüber GLUU zu kündigen.


10.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

11. Gewährleistung und Haftung

11.1. Findet die Beratertätigkeit durch einen von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant statt, ist GLUU lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistung ein, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistung. GLUU haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Beratervertrages. Sämtliche sich aus dem Beratervertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem vermittelten Consultant und sind gegenüber diesem geltend zu machen. Rückzahlungen des an GLUU geleisteten Beraterentgelts bzw. von Teilen hiervon erfolgen, wenn der Consultant die Nicht- oder Schlechtleistung zugestanden hat bzw. die Nicht- oder Schlechtleistung rechtskräftig feststeht. In diesem Fall ist das an GLUU geleistete Beraterentgelt bzw. Teile hiervon unverzüglich nach der Mitteilung des Consultants an GLUU darüber, dass eine Nicht- oder Schlechtleistung durch ihn zugestanden ist bzw. nach Zugang eines rechtskräftigen Urteils oder Beschlusses an den Kunden zurückzuzahlen.


11.2. Wird die Beratertätigkeit durch GLUU selbst durchgeführt, sind etwaig entstehende Gewährleistungsansprüche direkt an GLUU zu richten und folgen aus dem separat abgeschlossenen Beratervertrag.


11.3. Im Hinblick auf die Vermittlungstätigkeit haftet GLUU bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. solchen, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch ist in diesem Fall die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt.


11.4. Im Übrigen haftet GLUU im Hinblick auf ihre Vermittlungstätigkeit für sonstige vertragliche Pflichtverletzungen und Delikt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


11.5. Soweit die Haftung von GLUU gemäß vorstehend Ziffer 11.3 und 11.5. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von GLUU.

 

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1. GLUU wird alle Informationen, die ihr im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit nach dieser Vereinbarung über den Kunden bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung von GLUU besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages zwischen GLUU und dem Kunden fort.


12.2. GLUU wird die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden beachten und einhalten.

 

13. Vertragsstrafe

13.1. Die von GLUU vermittelten Consultants stammen aus einem umfassenden Partnernetzwerk von GLUU, welches GLUU über Jahre aufgebaut hat. Jegliche direkte oder indirekte Zusammenarbeit zwischen dem von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant und dem Kunden ohne die Einbindung von GLUU bedarf der Zustimmung von GLUU. Dies gilt ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des selbstständigen Beratervertrages bis 24 Monate nach dem Abschluss des vermittelten Beratervertrages.


13.2. Kommt es ohne die erforderliche Zustimmung von GLUU zu einer direkten oder indirekten Zusammenarbeit zwischen dem Consultant und dem Kunden, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.


13.3. Ziffer 13.1. und 13.2. geltend entsprechend, wenn die Beratertätigkeit durch einen selbstständigen Consultant von GLUU durchgeführt wird. Ist der die Beratung durchführende Consultant bei GLUU angestellt, so fällt eine Vertragsstrafe nur an, wenn der bei GLUU angestellte Consultant in unlauterer Weise, d.h. nicht durch allgemeine Werbung, abgeworben oder eingestellt wurde. Die Vertragsstrafe ist bei der unlauteren Abwerbung oder Einstellung eines angestellten Consultants auf 5.000,00 € begrenzt.

 

14. Sonstiges
14.1. GLUU darf die Zusammenarbeit mit dem Kunden während der Vertragsdauer und darüber hinaus als Referenz in Online- und Offline-Werbemedien erwähnen und dafür auch auf ihrer Referenzen-Seite das Logo des Kunden verwenden.


14.2. GLUU steht das Recht zu, diese AGB jederzeit zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von GLUU, des vermittelten Consultants und des Kunden für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertrages, insbesondere Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen. Jede Änderung dieser AGB wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat die Möglichkeit, einer solchen Änderung innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt dieser Benachrichtigung in Textform, d.h. z.B. per E-Mail oder Brief, zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Änderung als angenommen. Wird der Änderung fristgerecht widersprochen, werden diese AGB nicht geändert. GLUU bzw. der selbstständige Consultant behält sich in diesem Fall jedoch vor, den selbstständigen Beratervertrag nach Ziffer 10 dieser AGB ordentlich zu kündigen.


14.3. Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.


Stand April 2024






 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Beratern durch GLUU

GLUU unterstützt Arbeitgeber (im Folgenden „Kunde/Kunden“) flexibel und gezielt bei der Umsetzung von Anforderungen an HR- bzw. People & Culture Departments. Hierzu stellt GLUU eine Plattform, über die abonnementbasiert Beratertätigkeiten gebucht werden können. GLUU vermittelt einen für das gebuchte Projekt passenden Consultant und übernimmt die Abrechnung in Form eines abonnementbasierten sog. “Productized Services” für den Consultant. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln abschließend die Vertragsbeziehung zwischen GLUU und dem Kunden in Bezug auf die vorstehend genannten Leistungen.

 

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

1.1. GLUU vermittelt die Beratungstätigkeit durch einen selbstständigen Consultant an den Kunden. Der Vertrag über die Beratungstätigkeit kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Consultant zustande.

1.2. In Einzelfällen nimmt GLUU die Beratungstätigkeit auch selbst wahr. In diesem Fall schließt GLUU mit dem Kunden einen eigenständigen Beratervertrag.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von GLUU, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen.

 

2. Grundsätze der Zusammenarbeit

Soweit GLUU die Beratertätigkeit nicht selbst wahrnimmt, handelt es sich bei den vermittelten Consultants um Selbstständige. Zwischen GLUU und den vermittelten Consultants besteht kein Anstellungsverhältnis. Die GLUU Hinweise zur Beauftragung der vermittelten Berater (PDF zum Download) sind zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit zu berücksichtigen. Bei Verstößen haftet der Kunde allein und stellt GLUU von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

 

3. Gegenstand der Vermittlung

3.1. GLUU vermittelt oder bietet selbst abonnementbasierte Beratertätigkeiten zu einem monatlich festgelegten Preis in 3 Größenordnungen an (S/M/L) an. Des Weiteren bietet GLUU eine maßgeschneiderte Beratertätigkeit (Abonnement XL) an, bei dem die Stundenzahl flexibel an die Bedürfnisse des Kunden angepasst werden kann.


3.2. Der Kunde kann zwischen folgenden Abonnements wählen:

a) ABO S

Max. 4 halbe Tage (16 Stunden monatlich)

HR Support für 1 Themengebiet

Betreuung durch persönlichen Consultant

b) ABO M

Max. 8 halbe Tage (32 Stunden monatlich)

HR Support für 2 Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant

c) ABO L

Max. 12 halbe Tage (48 Stunden monatlich)

HR Support für unbegrenzte Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant

d) ABO XL

Individuelles Volumen (monatlich 49 + Stunden)

HR Support für unbegrenzte Themengebiete

Betreuung durch persönlichen Consultant


3.3. GLUU vermittelt bzw. bietet selbst Beratertätigkeiten zu folgenden Themengebieten an:

- Coaching & Sparring

- Digitalisierung & Change

- Operations & Implementation

- Hiring & Retention

- Structure & Teams

- People & Culture

- Policies & Obligations

- Strategy & Branding


3.4. Die Beratung erfolgt durch einen von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant oder einen Consultant von GLUU, der über umfassende Expertise in den von dem Kunden gewählten Themengebieten verfügt.


3.5. Die Beratertätigkeit findet in der Regel ortsunabhängig / remote via Videokonferenz (Teams, Zoom, Whereby u.a.) statt. Die Consultants halten hierfür während der vereinbarten Beratungszeiten eine ausreichend stabile Breitband-Internetverbindung vor. Der Kunde sollte ebenfalls über eine ausreichend stabile Internetverbindung verfügen. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Beratung obliegt dem Kunden. Sofern das vom Kunden eingesetzte Endgerät oder System die technischen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Beratung nicht erfüllt, ist diese unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt möglich. Eine ganze oder teilweise Rückerstattung des für die vermittelte oder durch die von GLUU selbst angebotene Beratertätigkeit an GLUU gezahlten Entgelts erfolgt in diesen Fällen nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass die eingeschränkte Erreichbarkeit nicht darauf beruht, dass das vom Kunden eingesetzte Endgerät oder System oder die Internetverbindung des Kunden nicht die technischen Voraussetzungen erfüllt und die Tätigkeit ohne Einsatz von Video, bspw. nur durch telefonischen Kontakt, nicht umzusetzen war.

 

4. Buchung und Vertragsschluss der ABOS S, M und L

4.1. Auf der Website von GLUU werden die unter Ziffer 3.2. beschriebenen und von GLUU vermittelten bzw. selbst angebotenen Abonnements S, M und L unter dem Button Abos & Preise angezeigt. Durch einen Klick auf den Button „Abo buchen“ wird der Kunde zu einer Maske weitergeleitet, in der er seine Kontaktinformationen (E-Mail Adresse und Telefonnummer) angeben muss, die Zahlungsmethode auswählen kann und seine Zahlungsdaten hinterlegt.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben im Rahmen der Registrierung wahrheitsgemäß zu machen. Gibt der Kunde fehlerhafte Kontaktdaten ein, so ist GLUU nicht zu Nachforschungen verpflichtet.


4.2. Durch einen Klick auf den Button „Zahlungspflichtig abonnieren“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung der Vermittlungstätigkeit von GLUU ab.


4.3. Der Vertragsschluss über die Vermittlungstätigkeit von GLUU kommt zustande, indem GLUU dem Kunden per E-Mail den Auftrag bestätigt.


4.4. Nach Vertragsschluss nimmt GLUU innerhalb von 24 Stunden telefonisch Kontakt zu dem Kunden auf, um alle relevanten Details für die Vermittlungstätigkeit vom Kunden zu erfahren. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, GLUU selbst zu kontaktieren, indem er sich telefonisch bei der von GLUU in der Bestätigungsemail angegebenen Telefonnummer meldet oder auf die Bestätigungsemail von GLUU per E-Mail antwortet. Der Kunde kann auch einen festen Termin zum Erstgespräch via Calendly LINK, der in der Bestätigungsemail angegeben ist, buchen.


4.5. Im Folgenden vermittelt GLUU dem Kunden einen selbstständigen Consultant aus ihrem Partnernetzwerk oder einen bei GLUU angestellten oder selbstständig tätigen Consultant. 


4.6. Sobald GLUU einen passenden Consultant gefunden hat, plant GLUU in zeitlicher Abstimmung mit dem Kunden und dem Consultant ein Kick-Off Meeting, in dem sich der Kunde und der Consultant kennenlernen können. Das Kick-Off Meeting findet remote statt. Nach dem Ende des Kick-Off Meetings hat der Kunde 24 Stunden Zeit, zu entscheiden, ob er einen separaten Beratervertrag mit dem ihm vermittelten Consultant oder dem Consultant von GLUU abschließen möchte. Teilt der Kunde innerhalb dieser 24 Stunden GLUU schriftlich mit (in Textform, also per E-Mail von der E-Mailadresse aus, mit der er das Abo inkl. Eingabe der Kreditkartendaten abgeschlossen hat oder Brief) dass er von einer Zusammenarbeit absehen möchte, so kommt kein separater Beratungsvertrag zustande. Erfolgt innerhalb dieser 24 Stunden in Textform gegenüber GLUU keine Absage, so lässt der von GLUU vermittelte Consultant dem Kunden innerhalb von 24 Stunden einen Beratervertrag (sog. „Project Offer“) zukommen. Hierdurch wird ein verbindliches Angebot des Consultants auf Abschluss eines separaten Beratervertrages abgegeben, an das der Consultant 24 Stunden gebunden ist.


4.7. Der separate Beratervertrag kommt zustande, indem der Kunde das „Project Offer“ innerhalb von 24 Stunden digital signiert und dem Consultant zukommen lässt. Sollte der Kunde das „Project Offer“ nicht innerhalb von 24 Stunden digital signieren, kommt kein Beratervertrag zustande. Die nach Ablauf von 24 Stunden vom Kunden signierten, beim Consultant eingehenden „Project Offer“ gelten als neues Angebot auf Abschluss eines Beratervertrages. Der von GLUU vermittelte Consultant behält sich vor diese Angebote anzunehmen. In jedem Fall gelten sämtliche nach Ablauf von 24 Stunden eingehenden „Project Offers“ als von GLUU vermittelt.

 

5. Buchung und Vertragsschluss ABO XL
5.1. Auf der Website von GLUU wird unter dem Button Abos & Preise das individuell gestaltbare Abonnement XL angezeigt. Durch einen Klick auf den Button „Termin buchen“ wird der Kunde auf eine Seite weitergeleitet, auf der er einen Termin mit GLUU für ein Erstgespräch vereinbaren kann. Alternativ kann der Kunde GLUU auch zwei Terminvorschläge per E-Mail mitteilen. GLUU versucht, diesen Terminvorschlägen nachzukommen. Sollte GLUU die vom Kunden vorgeschlagenen Termine nicht wahrnehmen können, wird ein Termin zum Erstgespräch zwischen GLUU und dem Kunden individuell per E-Mail oder Telefon abgestimmt. An dem vom Kunden gebuchten oder individuell abgestimmten Termin findet ein Erstgespräch mit GLUU statt. In dem Erstgespräch hat der Kunde die Möglichkeit, GLUU mitzuteilen, in welchem Umfang und welchen Bereichen er einen Consultant benötigt und welche Qualifikationen der Consultant aus seiner Sicht vorweisen soll. GLUU benennt dem Kunden daraufhin einen abonnementbasierten, monatlichen Preis für die auf die Bedürfnisse des Kunden individualisierte Beratertätigkeit. Der Kunde hat daraufhin 24 Stunden Zeit, zu überlegen, ob er GLUU mit der Vermittlung eines Consultants zu den von GLUU unterbreiteten Konditionen beauftragen möchte. Sollte der Kunde eine Vermittlungstätigkeit von GLUU wünschen, so kann er über einen ihm durch GLUU per E-Mail geschickten Link die Vermittlung des Abo XL buchen. Hierzu wird der Kunde durch einen Klick auf den geschickten Link auf eine Maske weitergeleitet in der er seine Kontakt- und Zahlungsdaten angeben muss. Durch einen Klick auf den Button “Zahlungspflichtig abonnieren” gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab. Erfolgt eine Buchung des Abo XL erst nach dem Ablauf der 24 Stunden kommt kein Vertrag über die Vermittlungstätigkeit durch GLUU zustande.


5.2.  Der Vertragsschluss über die Vermittlungstätigkeit durch GLUU kommt zustande, indem GLUU dem Kunden den Vermittlungsauftrag per E-Mail bestätigt.


5.3. Die Ziffern 4.5 bis 4.7. gelten entsprechend.

 

6. Preise
6.1. Für die durch GLUU vermittelten oder von GLUU selbst wahrgenommenen Beratertätigkeiten fallen folgende Kosten pro Monat an:

a) ABO S: 2.480,00 €

b) ABO M: 4.640,00 €

c) ABO L:  6.480,00 €

d) ABO XL: der Preis wird je nach Bedarf und Umfang zwischen GLUU und dem Kunden individuell vereinbart (vgl. dazu auch Ziffer 5.1.)


6.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt.


 

7. Preisanpassung

Die unter Ziffer 6 ausgewiesenen Preise für ein Abonnement können nach billigem Ermessen angepasst werden, wenn sich die auf das jeweilige Abonnement entfallenden Gesamtkosten nach Anschluss des von GLUU vermittelten oder von GLUU selber abgeschlossenen selbstständigen Beratervertrages ändern und die Änderung bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war. Zu den Gesamtkosten zählen folgende Kosten:

·       Kosten für Webspace und E-Mail Accounts

·       Kosten für die Domain und für Hosting sowie Maintenance der Website

·       Kosten für Miete Arbeitsplatz

·       Kosten für die Zahlungsabwicklung via Stripe

·       Kosten für den Betrieb der Projektplattform und des betrieblichen CMS Systems

·       Kosten für die Verwendung von SAAS Tools wie bspw. Docusign, Calendly etc.

·       Kosten für Rechtsberatung, Steuerberatung und Design-Dienstleistungen

·       Kosten für technische Dienstleister (IT Support etc.)

·       Kosten für Marketing, Social Media und PR

·       Kosten für Seminare und Weiterbildung

·       Kosten für die Erstellung von Werbemitteln, Kampagnen und Branding

·       Kosten für Printprodukte und Bürobedarf

 

Gestiegene Kosten bei einer Kostenart dürfen nur für die Preisanpassung bestehender, laufender Abonnements herangezogen werden, wenn und soweit die Gesamtkosten nicht durch geringere Kosten in anderen Kostenarten ausgeglichen werden. Sollten sich die Gesamtkosten senken, ist der Preis für das Abonnement zu verringern.

GLUU wird die von der Preisanpassung betroffenen Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung über die Preisanpassung informieren. Die Information erfolgt per E-Mail. Der Kunde kann der Preisanpassung bis zum Ablauf des Tages, an dem die Preisanpassung in Kraft treten soll, in Textform, d.h. per E-Mail oder Brief, widersprechen. GLUU wird die Kunden in ihrer Mitteilung zur Preisanpassung über dieses Widerrufsrecht, die Widerspruchsfrist und die Folgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs informieren. Wird der Preisanpassung fristgerecht widersprochen, so wird das Abonnement zu dem ursprünglich vereinbarten Preis fortgesetzt. Der durch GLUU vermittelte Consultant bzw., sofern die Beratertätigkeit durch GLUU selbst wahrgenommen wird, GLUU behält sich in diesem Fall jedoch vor, das Abonnement zum Ende der Laufzeit ordentlich zu kündigen (vgl. Ziffer 10). Wird der Preisanpassung nicht oder nicht fristgerecht widersprochen, so wird das Abonnement zu dem angepassten Preis fortgesetzt.

 

8. Zahlung

8.1. Die Abrechnung des Honorars aus dem eigenständigen Beratervertrag erfolgt über GLUU. GLUU ist durch den vermittelten selbstständigen Berater zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt.


8.2. Der Zahlungseinzug erfolgt jeweils am 01. eines jeden Monats, beginnend mit dem Monat, der dem Abschluss des Beratervertrages folgt bzw. sollte der Beratervertrag am 01. eines Monats abgeschlossen werden mit dem Tag des Abschlusses des Beratervertrages.


8.3. Es werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs angebotenen Zahlungsmittel akzeptiert.

 

9. GLUU STRIPE Kundencenter/ Änderung des gebuchten Abo`s durch den Kunden

9.1. Nach Abschluss des Beratervertrages (vgl. dazu Ziffer 4 und 5) erhält der Kunde durch GLUU einen Erstzugang zum GLUU STRIPE Kundencenter. In Rahmen des GLUU STRIPE Kundencenters hat der Kunde die Möglichkeit, sein gebuchtes Abo über die Beratertätigkeit an seine Bedürfnisse anzupassen (pausieren, Upgrade, Downgrade) und zu kündigen.


9.2. Sollte sich nach einiger Zeit herausstellen, dass der Kunde für eine gewisse Zeit keinen Beratungsbedarf hat, so kann er sein Abo für längstens drei Monate pausieren. Hierzu muss der Kunde GLUU eine E-Mail von der Emailadresse mit der er das Abonnement abgeschlossen hat, schreiben, aus der hervorgeht, dass er das Abo pausieren möchte und für welchen Zeitraum eine Pausierung erfolgen soll. GLUU wird in diesem Fall den von GLUU vermittelten Berater über die Pausierung des Abonnements informieren. Das Abonnement läuft innerhalb von drei Monaten nach der Beantragung der Pausierung durch den Kunden automatisch weiter, wenn der Kunde das Abonnement nicht fristgerecht kündigt. Sollte der ursprünglich für den Kunden zuständige Consultant nach der vom Kunden gewählten Pause nicht zur Verfügung stehen, vermittelt GLUU dem Kunden einen anderen Consultant aus Ihrem Beraterpool oder stellt dem Kunden einen Consultant von GLUU zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass der bisherige Consultant die Beratertätigkeit fortführt.


9.3. Der Kunde hat die Möglichkeit, mit Wirkung zum Folgemonat ein Upgrade oder Downgrade seines Abos im GLUU STRIPE Kundencenter vorzunehmen, d.h. z.B. das ABO S zum ABO M zu erweitern oder andersherum zu reduzieren. GLUU und der vermittelte Consultant werden über die Änderung des Abos informiert. Sollte der Consultant bei einem Upgrade die nunmehr im Rahmen des geänderten Abos geschuldete Stundenzahl nicht leisten können, vermittelt GLUU dem Kunden einen neuen Consultant aus ihrem Beraterpool oder einen Consultant von GLUU. Der Kunde hat auch in diesem Fall keinen Anspruch darauf, dass der bisherige Consultant die Beratertätigkeit fortführt.

Bei einem Upgrade zum Abo XL nimmt GLUU, nachdem sie über die gewünschte Änderung des Abos durch den Kunden informiert wird, telefonisch Kontakt zum Kunden auf, um mit dem Kunden zu klären, in welchem Umfang und zu welchen Themen er einen Consultant benötigt und welche Qualifikationen der Consultant aus Sicht des Kunden mitbringen muss. Nachdem der Kunde GLUU die von ihm gewünschten Anforderungen an die Beratertätigkeit erklärt hat, benennt GLUU dem Kunden einen Preis für die individuell gewünschten Beratertätigkeiten. Durch die Versendung eines Links per E-Mail an den Kunden gibt GLUU ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages für einen Consultant, der das individuell vereinbarte Abonnement XL erfüllen kann, ab.  Nunmehr hat der Kunde 24 Stunden Zeit, um zu überlegen, ob er das Upgrade auf das Abo XL zu den von GLUU unterbreiteten Konditionen vornehmen möchte. Sollte der Kunde eine Vermittlungstätigkeit von GLUU für einen Consultant zu den individuell besprochenen Konditionen wünschen, so muss der Kunde auf den von GLUU übersendeten Link klicken, seine Kontakt- und Zahlungsdaten eingeben und auf den Button “Zahlungspflichtig abonnieren” klicken.  Die Ziffern 4.5. bis 4.7 geltend entsprechend. Mit Abschluss des separat geschlossenen Beratervertrages über die Beratertätigkeit im Rahmen des Abonnement XL verliert der ursprünglich zwischen dem Kunden und dem Consultant geschlossene Beratervertrag seine Wirkung und wird vollständig durch den neu geschlossenen Beratervertrag mit den Konditionen des Abonnements XL ersetzt.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1. Die Abonnements werden jeweils zum 01. eines jeden Monats abgeschlossen und haben eine Laufzeit von einem Monat („Mindestlaufzeit“). Wenn der Vertrag nicht spätestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit, d.h. jeweils zum Monatsende gekündigt wird, verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils einen weiteren Monat.


10.2. Das gebuchte Abonnement kann von dem selbstständigen Consultant bzw. dann, wenn GLUU die Beratungstätigkeit selbst vornimmt, von GLUU und dem Kunden jederzeit zum Monatsende gekündigt werden.


10.3. Die Kündigung erfolgt direkt über das GLUU STRIPE Kundencenter (vgl. dazu Ziffer 9). GLUU und der vermittelte Berater werden in diesem Fall umgehend über die Kündigung informiert. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, per eingeschriebenen Brief gegenüber GLUU zu kündigen.


10.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

11. Gewährleistung und Haftung

11.1. Findet die Beratertätigkeit durch einen von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant statt, ist GLUU lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistung ein, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistung. GLUU haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Beratervertrages. Sämtliche sich aus dem Beratervertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem vermittelten Consultant und sind gegenüber diesem geltend zu machen. Rückzahlungen des an GLUU geleisteten Beraterentgelts bzw. von Teilen hiervon erfolgen, wenn der Consultant die Nicht- oder Schlechtleistung zugestanden hat bzw. die Nicht- oder Schlechtleistung rechtskräftig feststeht. In diesem Fall ist das an GLUU geleistete Beraterentgelt bzw. Teile hiervon unverzüglich nach der Mitteilung des Consultants an GLUU darüber, dass eine Nicht- oder Schlechtleistung durch ihn zugestanden ist bzw. nach Zugang eines rechtskräftigen Urteils oder Beschlusses an den Kunden zurückzuzahlen.


11.2. Wird die Beratertätigkeit durch GLUU selbst durchgeführt, sind etwaig entstehende Gewährleistungsansprüche direkt an GLUU zu richten und folgen aus dem separat abgeschlossenen Beratervertrag.


11.3. Im Hinblick auf die Vermittlungstätigkeit haftet GLUU bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. solchen, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch ist in diesem Fall die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt.


11.4. Im Übrigen haftet GLUU im Hinblick auf ihre Vermittlungstätigkeit für sonstige vertragliche Pflichtverletzungen und Delikt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


11.5. Soweit die Haftung von GLUU gemäß vorstehend Ziffer 11.3 und 11.5. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von GLUU.

 

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1. GLUU wird alle Informationen, die ihr im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit nach dieser Vereinbarung über den Kunden bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung von GLUU besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages zwischen GLUU und dem Kunden fort.


12.2. GLUU wird die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden beachten und einhalten.

 

13. Vertragsstrafe

13.1. Die von GLUU vermittelten Consultants stammen aus einem umfassenden Partnernetzwerk von GLUU, welches GLUU über Jahre aufgebaut hat. Jegliche direkte oder indirekte Zusammenarbeit zwischen dem von GLUU vermittelten selbstständigen Consultant und dem Kunden ohne die Einbindung von GLUU bedarf der Zustimmung von GLUU. Dies gilt ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des selbstständigen Beratervertrages bis 24 Monate nach dem Abschluss des vermittelten Beratervertrages.


13.2. Kommt es ohne die erforderliche Zustimmung von GLUU zu einer direkten oder indirekten Zusammenarbeit zwischen dem Consultant und dem Kunden, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.


13.3. Ziffer 13.1. und 13.2. geltend entsprechend, wenn die Beratertätigkeit durch einen selbstständigen Consultant von GLUU durchgeführt wird. Ist der die Beratung durchführende Consultant bei GLUU angestellt, so fällt eine Vertragsstrafe nur an, wenn der bei GLUU angestellte Consultant in unlauterer Weise, d.h. nicht durch allgemeine Werbung, abgeworben oder eingestellt wurde. Die Vertragsstrafe ist bei der unlauteren Abwerbung oder Einstellung eines angestellten Consultants auf 5.000,00 € begrenzt.

 

14. Sonstiges
14.1. GLUU darf die Zusammenarbeit mit dem Kunden während der Vertragsdauer und darüber hinaus als Referenz in Online- und Offline-Werbemedien erwähnen und dafür auch auf ihrer Referenzen-Seite das Logo des Kunden verwenden.


14.2. GLUU steht das Recht zu, diese AGB jederzeit zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von GLUU, des vermittelten Consultants und des Kunden für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt nicht für wesentliche Regelungen des Vertrages, insbesondere Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen. Jede Änderung dieser AGB wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat die Möglichkeit, einer solchen Änderung innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt dieser Benachrichtigung in Textform, d.h. z.B. per E-Mail oder Brief, zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht oder nicht rechtzeitig, gilt die Änderung als angenommen. Wird der Änderung fristgerecht widersprochen, werden diese AGB nicht geändert. GLUU bzw. der selbstständige Consultant behält sich in diesem Fall jedoch vor, den selbstständigen Beratervertrag nach Ziffer 10 dieser AGB ordentlich zu kündigen.


14.3. Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.


Stand April 2024